Haarzopf. . Der Grundstückseigentümer Frank Weske erhält für Einfamilienhäuser am Kirschbaumsweg keine Genehmigung - trotz des Baubooms im Umfeld. Laut Stadt sieht der Bebauungsplan an der Stelle Grünflächen vor.
In Haarzopf, speziell im Umfeld des Geschäftszentrums Neue Mitte, wird an vielen Stellen gebaut. Zwischen Baustellen und schon fertigen modernen Häusern fällt das verwilderte Grundstück unterhalb des Parkplatzes der Neuen Mitte auf. Eigentümer Frank Weske (40), der das über 3200 Quadratmeter große Areal vor 15 Jahren geerbt hat, würde das Grundstück gern bebauen, darf aber nicht. „Zweimal ist die Bauvoranfrage seitens der Stadt abgelehnt worden“, so Weske.
Den hinteren Teil des Geländes Richtung Kirschbaumsweg habe er inzwischen mit dem darauf stehenden Haus verkauft, so Weske. Der neue Besitzer des Hauses, das vorher vermietet gewesen sei, habe das Gebäude kernsaniert. „Mein Grundstück ist nach aktuellem Stand etwa 2800 Quadratmeter groß“, so Weske.
Er hätte das Gelände gern mit fünf Einfamilienhäusern bebaut, hatte schon Pläne von Architekten anfertigen lassen. „Auch die Firma Rewe, die ja den Laden an der Humboldtstraße geschlossen hat, wollte hier gern einen Markt errichten. Die Anfrage liegt mir vor“, sagt Weske. Seine Bauvoranfrage wurde 2011 von der Stadt abgelehnt. Begründung: Der Bereich, auf dem er bauen wolle, sei im Bebauungsplan als „Grünfläche/Dauerkleingärten“ festgesetzt. „Komisch, dass die Kleingärten für die Neue Mitte Haarzopf und die zugehörigen Parkplätze weichen mussten“, versteht Weske die Argumentation der Stadt nicht. Der Abstand zum Parkplatz des Geschäftszentrums betrage stellenweise weniger als zehn Meter.
„In der Tat sah der Bebauungsplan bis 2006 dort Grünfläche mit Ausnahme der bestehenden Bebauung vor“, erläutert Stefan Schulze vom Stadtpresseamt. Dann habe es eine Satzungsänderung gegeben, die sich auf die Bauvorhaben Neue Mitte und die Durchstreckung der Fulerumer Straße bezog, aber auch angrenzende Neubaugebiete betraf. „Die Fläche des Antragstellers ist da nicht eingeschlossen. Es darf auf seinem Gelände definitiv nicht bauen. Das hat auch das Gericht bestätigt“, erklärt Schulze.
Frank Weske kann das nicht nachvollziehen, zumal sowohl Politiker als auch städtische Stellen wie Grün und Gruga in Vorgesprächen keine Einwände gegen das Projekt gehabt hätten, wie Weske versichert. „Es kann doch nicht sein, dass rundherum alles zugebaut wird und ausgerechnet mein Grundstück als Frischluftschneise wichtig sein soll“, sagt Weske mit Blick auf die Bauschilder im Umfeld an der Fulerumer Straße.
Die Stadt habe ihn in der Ablehnung darauf hingewiesen, dass die Grundstücke nicht „unmittelbar an eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Fläche angrenzen. Dies hat zur Folge, dass auch die Erschließung Ihres Vorhabens nicht gesichert ist“. Auch das kann Weske nicht nachvollziehen. Die Stadt habe doch selbst mit der kleinen Straße, die von der Fulerumer Straße abgeht, für eine Zufahrt gesorgt. Und das verkaufte Haus im hinteren Teil des Geländes sei doch auch an Kanalisation und Stromnetz angeschlossen.