Essen-Rüttenscheid. . Die Bezirksvertretung soll am 27. Juni über den von der Verwaltung neu aufgelegten Bebauungsplanentwurf für das Wohn- und Geschäftshaus „Rü 62“ beraten. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte den bestehenden Plan nach der Klage eines Anwohners gekippt.

Die Planungsverwaltung unternimmt einen neuen Anlauf, um einen rechtssichere Baugenehmigung für das Wohn- und Geschäftshaus „Rü 62“ aufzustellen. Die Stadt sieht sich zu diesem Schritt gezwungen, da das Oberverwaltungsgericht Münster den Bebauungsplan, wie berichtet, gekippt hat. Das Gericht gab damit der Klage eines Anwohners der Bertoldstraße statt, der seine Nachbarschaftsrechte durch den Neubau am Stern missachtet sah. Nun hat die Stadt den neuen Bebauungsplanentwurf „Rüttenscheider Straße/Bertoldstraße“ vorgelegt. Die Bezirksvertretung soll am 27. Juni darüber beraten, am 4. Juli soll der Ratsausschuss für Stadtplanung und Bauordnung den Entwurf absegnen.

Untersuchung zum Schattenwurf

Auch die Klägerseite dürfte wieder ganz genau hinsehen. Sie hatte Anstoß an der „Massivität“ des Neubaus genommen, der exakt auf die Grundstücksgrenze gesetzt worden ist. Dazu heißt es jetzt im vorliegenden Entwurf: „Die Größe des Baublocks und der hierdurch mögliche Abstand zur Nachbarbebauung rechtfertigen die Erhöhung um ein Geschoss im Verhältnis zur vormaligen Bebauung. (...) Eine Untersuchung zur Verschattung der Nachbargrundstücke ist im weiteren Verfahren zu erarbeiten.“

Kritik von den Linken

Kritik an der Planungsverwaltung äußert die Linke. Sie habe im Rat ausdrücklich auf das Problem des Schattenwurfs hingewiesen und deshalb gegen das Projekt gestimmt, so Ratsherr Wolfgang Freye. Dass die Anwohnerklage erfolgreich war, sei nicht verwunderlich.