Klettergarten an der Straße Baldeney sorgt bei Anwohnern für Verärgerung. Noch gilt wegen fehlender Baugenehmigung ein Nutzungsverbot. Stadt kürzt derzeit die Masten. Bürger fühlen sich schlecht informiert
Bredeney. "In der vergangenen Woche sind zwei Masten gekürzt, Seile kontrolliert und teils entfernt worden", berichtet Ralf Brinckmann. Er und Michael Eckerl bewohnen je eine Doppelhaushälfte des alten Fachwerkhauses neben dem Klettergarten, den die Stadt im Wald unweit des Emil-Frick-Heims baut. Die Arbeiten nach rund anderthalb Jahren Baustopp sorgen für Verwunderung bei den Anwohnern. Sie hatten über das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine einstweilige Verfügung erwirkt, dass am Klettergarten so lange nicht weitergebaut werden dürfe, bis eine Baugenehmigung für das Projekt vorliege.
Für Brinckmann und Eckerl begann der Ärger, als sie 2006 das Fachwerkhaus von 1790 an der Straße Baldeney kauften, einen Bauantrag stellten und anderthalb Jahre auf die Baugenehmigung warteten, so Brinckmann. Sie hätten sich damals verpflichten müssen, das Haus als Fachwerkhaus zu belassen und es zu einem "kultur- und landschaftsprägenden Gebäude" zu machen. "Das ist quasi eine Vorstufe zum Denkmalschutz", sagt Brinckmann. Nebenan habe sich eine städtische bewaldete Fläche von 3000 Quadratmetern befunden.
Eines Tages seien Bagger im Landschaftsschutzgebiet angerückt, Arbeiter hätten Bäume gefällt und 30 Fundamente gegossen. "Das bedeutet 30 Kubikmeter Beton im Boden", sagt Brinckmann. 15 Masten mit einer Höhe von zwölf Metern seien dort installiert worden. Er und sein Nachbar hätten daraufhin die Bezirksvertretung und einen Anwalt eingeschaltet. Bei einem Ortstermin hätten Vertreter von "Grün und Gruga" und der Uni Essen rund 80 Bürger über das Projekt informiert. "Es gibt widersprüchliche Mitteilungen, was dort genau entsteht. Erst hieß es, der Garten sei nur für geführte Jugendgruppen gedacht, dann war die Rede von Firmenveranstaltungen und Managerschulungen, also von kommerzieller Nutzung", erinnert sich Brinckmann.
Die Öffnungszeiten des Klettergartens seien von März bis Oktober, täglich von 8 bis 20 Uhr, habe man den Bürgern mitgeteilt. Ralf Brinckmann zweifelt an der Rechtmäßigkeit: Es handele sich um ein Bauprojekt im Außengebiet und dort sei Bauen - abgesehen von Ausnahmefällen - nicht erlaubt. Außerdem liege der Klettergarten im Landschaftsschutzgebiet. "Die Stadt Essen hätte die Bezirksregierung Düsseldorf als übergeordnete Instanz befragen müssen", so Brinckmann. "Auch ,Grün und Gruga´ als Bauherr braucht eine Baugenehmigung", ist sich der Anwohner sicher. Er verweist auch auf Nachbarschaftsrecht, in dem es um Abstandsflächen (Schattenwurf) und Lärmbelästigung gehe.
"Derzeit besteht noch ein Nutzungsverbot für den Klettergarten", bestätigt Stadtsprecher Detlef Feige. Die Masten würden gerade gekürzt, was zu den Auflagen für eine Baugenehmigung gehöre. Deren Erteilung dürfte dann nichts mehr im Wege stehen, zumal es baurechtlich bis auf die Abstandsflächen keine Bedenken gegeben habe, so Feige. Anschließend müsse noch eine Betriebsgenehmigung nach Abnahme der Anlage durch den TÜV erteilt werden. Dass mit dem Bau damals ohne entsprechende Genehmigung begonnen worden sei, sei "nicht ganz so korrekt gewesen", gibt Feige zu. Das habe dann den Baustopp zur Folge gehabt. Die Stadt investiere dort insgesamt rund 100 000 Euro.
Bei dem Projekt handelt es sich laut Detlef Feige um einen hauptsächlich für Jugendliche gedachten Klettergarten, den die gemeinnützige Jugendhilfe in Kooperation mit Erlebnispädagogen der Uni Essen betreiben werde.
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