Essen-Margarethenhöhe. . Auf der Margarethenbrücke bilden sich bei Regen große Pfützen, die Fußgänger und Verkehr behindern. Nun meldet sich der Denkmalschutz zu Wort.
Das Problem ist bekannt: Seit Jahren bilden sich auf der Margarethenbrücke bei Starkregen große Pfützen, die nachhaltig Fußgänger behindern und auch den Straßenverkehr gefährden. Seit Jahren schon steht daher die Instandsetzung der Brücke an, die neben dem defekten Entwässerungssystem noch einige weitere Schäden am Mauerwerk aufweist. Doch das notwendige Sanierungskonzept lässt noch mindestens bis Ende dieses Jahres auf sich warten. Schuld daran sind Auflagen des Denkmalschutzes.
Zur Erinnerung: Im Sommer 2014 hieß es auf der Margarethenbrücke „Land unter“, als starke Regenfälle die Fahrbahn unter Wasser setzten. Verantwortlich dafür machte das Amt für Straßen und Verkehr schon damals die zum Teil defekten Rinnenabläufe. Im November 2015 kündigte das Stadtamt an, die beschädigten Wasserrinnen und die dazugehörigen Leitungen außerhalb des Brückenbereichs Stück für Stück erneuern zu wollen. Zudem einigte man sich mit der Via Verkehrsgesellschaft zumindest mittelfristig auf eine gemeinsame Baumaßnahme, um sowohl die Oberfläche als auch die Entwässerung auf der Brücke zu erneuern. Doch diese steht noch immer aus.
Auflagen des Denkmalschutzes
Warum, dies erklärt Stadtsprecherin Jasmin Trilling: „Das bekannte Entwässerungsproblem wird durch eine unzureichende Schienenentwässerung der Gleisanlage der Ruhrbahn verursacht. Weitere Prüfungen folgen jedoch beim nächsten Starkregen.“
Nicht von der Hand zu weisen sind auch die Schäden am Mauerwerk und den Fugen sowie der Betonschalen. „Die Oberfläche und Abdichtung muss daher voraussichtlich komplett erneuert werden“, erklärt Jasmin Trilling. Einziger Lichtblick: Die Schäden sind aktuell nicht so erheblich, dass die Brücke in ihrer Standsicherheit gefährdet wäre. Derzeit sei ein Ingenieurbüro mit der Untersuchung der Bauwerkssubstanz beauftragt. Den Namen der Firma hält die Stadt aus Gründen des Vergaberechts und des Datenschutz allerdings vor.
Das Sanierungskonzept, das neben der Erneuerung der Abdichtung, der Entwässerungsanlage und der Oberfläche auch die Instandsetzung des Mauerwerks und der Betonschalen einschließt, lässt indes weiter auf sich warten. „Eine Vergabe war wegen der Auflagen des Denkmalschutzes noch nicht möglich“, sagt Trilling. Diese Auflagen beträfen insbesondere die Bereiche der Natursteinmauern der Brücke. Trilling: „Wir gehen deshalb davon aus, dass das Konzept erst Ende des Jahres 2018, spätestens jedoch Anfang 2019 vorliegt.“
CDU beklagt Informationsmangel
Erst nach Vorlage dieses mit der Denkmalbehörde abgestimmten Sanierungskonzeptes erfolgt die Aufstellung der notwendigen Arbeiten vor Ort und die öffentliche Ausschreibung der Baumaßnahme. Mit den Aussagen konfrontiert, zeigt sich Lothar Föhse, CDU-Fraktionschef in der BV III, wenig begeistert: „Unsere letzte Anfrage zum Sachstand stammt vom Mai 2016. Da hätten wir schon einmal einen Zwischenbericht der Verwaltung erwartet.“
>> BEZIRKSVERTRETUNG III TAGT AM 15. MÄRZ
In der nächsten Sitzung will sich die Bezirksvertretung III erneut mit dem Thema Margarethenbrücke befassen. Spätestens dann soll die Verwaltung das Ortsteilparlament über den aktuellen Sachstand und die künftige Planung informieren.
Die BV tagt wieder am Donnerstag, 15. März, ab 17 Uhr im Lighthouse, Liebigstraße 1.