Kray. . Geld wurde auf unerklärliche Weise abgebucht. Eigentlich wollte Maria-Luise Köster aus Kray nur 30 Euro von ihrem Konto abheben

Stellen Sie sich vor, sie heben 30 Euro von Ihrem Konto ab und am nächsten Tag sind Sie um 1030 Euro ärmer... Genau das ist den Eheleuten Helmut und Maria-Luise Köster passiert.

Als Maria-Luise Köster an einem Samstag einen Kontoauszug zieht, traut die 54-Jährige ihren Augen nicht. Hatte sie am Tag zuvor bei der Postbank-Filiale an der Krayer Straße doch nur 30 Euro von ihrem Konto abgehoben. Doch neben dieser Position von 8:59 Uhr, weist der Kontoauszug noch eine weitere Position von 8:54 Uhr auf: Minus 1000 Euro.

„Ich wollte 30 Euro am Bankautomaten abheben – was aber nicht funktionierte. Also bin ich in die Filiale gegangen, um mir die 30 Euro am Schalter auszahlen zu lassen“, erinnert sich Maria-Luise Köster. Am Automaten hätte sie ihre Pin-Nummer eingegeben, doch auf dem Bildschirm erschien immer nur Werbung von der Postbank. Eine Auszahlung sei hier jedenfalls nicht möglich gewesen.

Die 30 Euro hat sie also wenige Minuten später am Schalter bekommen – die 1000 Euro, die neben den 30 Euro laut Kontoauszug ebenfalls abgebucht wurden, aber nicht. Diese Auszahlung hätte sie niemals veranlasst.

„Ich kann mir das alles überhaupt nicht erklären“, so Maria-Luise Köster. Und die Postbank kann es ihr ebenfalls nicht erklären. Ein Mitarbeiter riet ihr dazu, die Karte sperren zu lassen und Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei zu erstatten. Gesagt, getan. Es folgten unzählige Telefonate mit der Postbank; bis zu deren Hauptsitz in München, sowie allerhand Schriftverkehr.

In dem letzten Schreiben, das das Ehepaar von der Postbank erhielt, heißt es: „Die Transaktion vom 15.6.2012 begann um 8:54:42 Uhr mit dem Einschub der Karte. Die Karte wurde vom Geldautomat auf Echtheit und Ordnungsmäßigkeit geprüft. Danach erfolgte um 8:54:46 Uhr die Auswahl für eine Barauszahlung. Um 8:54:58 Uhr erfolgte eine Auszahlungsanfrage in Höhe von 1000 Euro. Dieser Betrag wurde vom Geldautomat angenommen und zur Auszahlung vorbereitet. Die Karte wurde um 8:55:31 Uhr ausgesteuert und um 8:55:28 Uhr entnommen. Der auszuzahlende Betrag befand sich um 8:55:31 im Ausgabeschacht und wurde um 8:55:34 Uhr entnommen. Die Auszahlung erfolgte korrekt mit neunzehn Fünfzigeuroscheinen und fünf Zehneuroscheinen. Der Abschluss des Geldautomaten weist keine Differenz auf. Eine Erstattung des von Ihnen beanstandeten Betrags ist deshalb nicht möglich.“

Uta Schaller, Sprecherin der Postbank erklärt: „Eine mögliche Manipulation des Geräts (Skimming) ist ebenfalls nicht erkennbar. Weitere Reklamationen von Kunden, die in diesem Zeitraum den Automaten nutzten, liegen nicht vor.“

Es würden, so das Ehepaar, zwar noch Nachforschungen seitens der Postbank erfolgen, aber wie schon aus dem Schreiben hervorgeht, können Maria-Luise und Helmut Köster wohl vergebens auf eine Entschädigung hoffen.

Mittlerweile haben die beiden einen Anwalt eingeschaltet.