Burgaltendorf. .
Das Tauziehen um den Bau des Sportplatzes an der Burg-/Vaestestraße dauert an.
Bereits während der zweiten Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes im März monierten die Anwohner der Burgstraße, ihre Anregungen aus der ersten Offenlegung seien nicht berücksichtigt, das Projekt nicht ergebnisoffen diskutiert worden.
Nicht plausibel seien zum Beispiel die geplanten Lärmschutzmaßnahmen. Die Einhaltung der Grenzwerte könne „nur dadurch erreicht werden, dass eine sechs Meter hohe und 100 Meter lange Lärmschutzwand an der südlichen Seite des Hauptsportplatzes gebaut wird“, erklären zahlreiche Anwohner der Burgstraße in einem offenen Brief. Auch führen sie die Stellungnahme des BUND ins Feld, in der sich die Kreisgruppe Essen aus ökologischen Gründen klar gegen den Standort Burg-/Vaestestraße ausspreche.
Dabei: Gegen den Standort haben die Anwohner nichts einzuwenden; sie schlagen jedoch vor, die geplanten Sportplätze um rund 250 bis 300 Meter nach Norden - in Richtung Hohlweg - zu verlegen. Ansonsten erreiche man lediglich eine Verlagerung der Probleme von der jetzigen Sportanlage An der Windmühle an die Burgstraße.
„Platz ist ein Stück weiter nördlich genug. Die Wohnbebauung wäre nicht beeinträchtigt. Durch das leicht nach Norden abfallende Gelände würde sich, bei geschickter Anordnung der Plätze, ein weiterer Sicht- und Lärmschutz ergeben“, so heißt es in dem offenen Brief der Anwohner weiter.
Doch genau hier beginnen die Probleme: Zur Standortfestlegung habe man viele Belange betrachtet, habe abwägen müssen, erklärt das Stadtplanungsamt. Je weiter man den Standort nach Norden verlege, umso größere Komplikationen seien beim Sportstättenbau in Hinblick auf oberflächennahen Bergbau zu erwarten.
Darüber hinaus müssten mehr Flächen versiegelt werden. Zudem sei der Bau einer zweispurigen verkehrlichen Anbindung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, wie Harald Trotzki vom Sport- und Bäderamt mitteilt. Ein weiterer großer Kostenfaktor, der aus den Anwohner-Wünschen resultiere, seien die Anschüttungen in der Hanglage am Hohlweg.
Die Befürchtungen der Anwohner in Hinblick auf eine erhöhte Lärmbelastung hält Trotzki für nachvollziehbar. „Allerdings hat der Lärmgutachter sehr intensiv geprüft.“ Demzufolge trage neben der geplanten Lärmschutzwand an der Burgstraße auch die Anordnung der Kabinen dazu bei, Lärm von den Anwohnern abzuschirmen. „Außerdem“, so Trotzki weiter, „würde eine Verlagerung der beiden Plätze Schallschutzwände nicht entbehrlich machen.“
Und als wäre die Diskussion nicht bereits komplex genug, sorgt nun die Vorlage des Wirtschaftsplans der Sport- und Bäderbetriebe für neuerlichen Unmut. Darin enthalten ist für das Jahr 2011 die Summe von 850 000 Euro für die Sportanlage Vaestestraße, weitere 1 Million Euro sind für 2012 veranschlagt. Wolfgang Herrmann schrieb daraufhin die Fraktionen im Rat der Stadt Essen an, forderte dazu auf, vor dem Hintergrund der drohenden Überschuldung der Stadt diese Finanzplanung zu überdenken. Schließlich, so Wolfgang Herrmann, hieß es seitens der Sport- und Bäderbetriebe bislang stets, dass der Bau der Sportplätze an der Vaeste-/Burgstraße für den städtischen Haushalt kostenneutral verlaufen solle.
Trotzki beteuert jedoch, dass man trotz der jetzt vorgelegten Zahlen nach wie vor auf Kostenneutralität setze: „Es gibt einen Ratsbeschluss, nach dem neben den Erlösen aus dem Verkauf der Sportanlage An der Windmühle auch das Geld aus der Veräußerung der Sportanlage am Hinseler Hof in Überruhr in den Bau der Sportanlage Vaestestraße fließen soll.“ Addiere man die voraussichtlichen Erlöse, ließe sich das Projekt Burg-/Vaestestraße finanzieren. Gespräche über den Verkauf „Hinseler Hof“ führe man derzeit mit dem Allbau. Dieser bestätigt dies, möchte sich jedoch zu den Plänen für das Areal noch nicht äußern.
Dass die 1,85 Millionen Euro nun im Wirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe aufgeführt seien, habe, so Trotzki, formale Gründe. „Da am Hinseler Hof noch kein Grundstücksverkauf stattgefunden hat, müssen wir den Betrag in der Finanzplanung ausweisen.“ Schließlich wolle man das Bebauungsplan-Verfahren einleiten.