Essen-Kray. . Parasit schädigt Wurzelwerk des rund 120 Jahre alten Baumes neben Bahnhof Kray Nord. Winterlinde als Ersatz. Kosten tragen Eigentümer und Stadt.

Die mächtige Rotbuche am Heinrich-Sense-Weg, direkt neben dem Bahnhof Kray-Nord, ist aus dem Stadtteilbild eigentlich nicht wegzudenken. Sogar zum Naturdenkmal hat es der 120 Jahre alte Baum gebracht. Doch nun bringt der Riesenporling, ein holzzerstörender Pilz, den 18 Meter hohen Koloss ins Wanken. Noch in diesem Winter wird die Buche gefällt – aus Gründen der öffentlichen Sicherheit.

Baumsachverständiger berät

Die Kontrolle des Baumsachverständigen Arne Thun lässt keine Wahl. Die Untere Landschaftsbehörde hatte den Fachmann von Grün und Gruga zu Rate gezogen, der mit der Expertise das Schicksal des markanten Baumes besiegelte. Dies nahm gestern der Umweltausschuss der Stadt zu Kenntnis.

Beim Riesenporling, der bereits im August dieses Jahres entdeckt wurde, handelt es sich um einen Schwächeparasiten, der über verletzte Wurzeln auf die Rotbuche übersiedelte, lautet das Ergebnis der Untersuchung Thuns. Der Pilz sei erst Jahre nach der Infektion erkennbar und befinde sich also schon länger in den Baumwurzeln, deren Zerstörung weit fortgeschritten ist. Worunter die Standsicherheit des Baumes massiv leide.

Später tritt eine intensive Weißfäule auf, die bis in den Stammfuß vordringt. Bei zunehmenden Befall setzt der Pilz die Leitungsbahnen des Baumes zu, wobei es zum raschen Absterben – auch der Blätter – kommt, erklärt Thun. Nach seiner Ansicht sei die Rotbuche nicht mehr zu retten. Da der Baum unwiderruflich verloren ist, gilt die Krayer Rotbuche nicht mehr als naturdenkmalwürdig und wird deshalb aus der Naturdenkmalverordnung für den Innenbereich entlassen.

Die Rotbuche am Krayer Bahnhof wurde bereits im Jahr 1967 auf Vorschlag des Bürgerausschusses Kray zum Naturdenkmal erklärt. Dies kann sowohl mit Einzelbäumen oder Baumgruppen geschehen, die einen besonderen Wuchs oder ein ungewöhnlich hohes Alter aufweisen. Weitere Kriterien sind ein ortsbildprägender Charakter oder ein kulturgeschichtlich bedeutender Standort, etwa ehemalige Versammlungs- oder Gerichtsorte (Gerichtslinde).

Manchmal bilden die Bäume auch ein erhaltenswertes Ensemble mit anderen Kulturdenkmälern wie zum Beispiel Kirchen, Brunnen oder Quellen. Auch werden Bäume, die in ihrem Standort eine botanisch-ökologische Besonderheit darstellen, als Denkmal ausgewiesen. In diesem Fall spielte das Alter und die besonders ausgeprägte Baumkrone eine Rolle. Die Krayer Rotbuche rettet das nicht. Sie wird in Absprache mit dem Eigentümer, dem Türkisch- islamischen Kulturverein Kray (DITIB) gefällt.

Winterlinde soll Rotbuche ersetzen

Die anstehenden Kosten für die Fällung der erkrankten Rotbuche am Krayer Bahnhof Nord werden zu gleichen Teilen vom Eigentümer und von der Stadt übernommen.

Durch das Abholzen verliert der Stadtteil Kray ein ortsprägendes Element. Eine Winterlinde, der Baum des Jahres 2016, soll die Lücke schließen. Auch diese Kosten werden geteilt.