Überruhr. . Jurist hält eine Unterkunft an der Antropstraße in Überruhr für unzulässig, da es ein reines Wohngebiet sei. Die Stadt sieht das anders, Verwaltung prüft derzeit.

Anwohner der Antropstraße planen, gegen den Bau einer Asylunterkunft zu klagen. Im Rat war dieser Standort in Überruhr mit Plätzen für 200 Flüchtlinge beschlossen worden. Eine Einschränkung gab es: Die Stadt prüfte zuvor eine Alternative am Dellmannsweg. Ungeeignet, hieß nun das Ergebnis dieser Prüfung. Die Fläche liege teilweise im Landschaftsschutzgebiet, zudem gebe es dort hochwertigen Wald – eine Bebauung sei mit dem Naturschutzrecht nicht vereinbar.

„Auch wir haben uns diese Fläche angeschaut, daher kommt die Entscheidung der Stadt für uns nicht ganz überraschend“, sagt Martin Kuhlemann, Anwohner und Mitglied der Initiative Antropstraße. Die kritisiert an diesem Standort vor allem die Kessellage des geplanten Heims inmitten von kleiner Wohnbebauung und die Nähe zur bereits bestehenden Flüchtlings-Unterkunft. Um ihre juristische Abwehr einschätzen zu können, beauftragten einige Anwohner einen Rechtsanwalt.

Der Jurist kommt nach erster Prüfung zum Ergebnis, dass das Vorhaben gegen „nachbarschützendes Bauplanungsrecht verstößt“. Er beruft sich auf die Baunutzungsverordnung von 1968 und den B-Plan von 1973, demnach das betroffene Baugebiet ein „reines Wohngebiet“ sei. Das lasse ausschließlich Ein- und Doppelhäuser zu. Eine Flüchtlingsunterkunft aber sei ein sozialer Bau. Diese seien im reinen Wohngebiet nach der Fassung von 1968 unzulässig. Anders sehe das jedoch nach der aktuellen Verordnung aus. Bleibt zu klären, welche tatsächlich greift.

„Zum jetzigen Zeitpunkt können wir sagen, dass die Stadtverwaltung die vorgesehene Bebauung an der besagten Stelle für planungsrechtlich zulässig hält“, sagt Stadtsprecherin Silke Lenz. Die einzelnen Fachbereiche seien derzeit dabei, planungsrechtliche, artenschutz-, naturschutzrechtliche-, luftschutzrechtliche, etc. Überprüfungen durchzuführen. So auch für die vom Rat beschlossene Fläche an der Antropstraße. Die Prüfungen müssen zum 1. April abgeschlossen sein.

So lange wollen die Anwohner an der Antropstraße nicht warten. Einige loten derzeit in weiteren Gesprächen mit dem Fachanwalt, ihre Chancen für ein eventuelles Gerichtsverfahren aus. „Beeinträchtigungen nachbarlicher Interessen“ hat der Anwalt bereits aufgelistet. Zwei Häuser würden regelrecht abgeriegelt, die Lärmbelästigung insgesamt würde durch die Zunahme von An- und Abfahrtsverkehr steigen. Immerhin sei die Antropstraße eine eher kleine Sackgasse. Zu Lärm und Abgasen komme die Zunahme von Lärm „wegen naheliegender Konflikte“ hinzu, heißt es in der Bewertung des Juristen.

Eine Klage komme wohl ohnehin lediglich für direkte Anwohner infrage, sagt Martin Kuhlemann mit Blick auf die Erfolgsaussichten. Die Unterstützung aller anderen sei ihnen aber gewiss. Immerhin hätten mehr als 1300 Nachbarn die Petition gegen die Bebauung unterschrieben.