Überruhr-Hinsel. . Auf der Sportanlage Mentingsbank, dort, wo bisher die Fußballer kickten, sollen Einfamilienhäuser und eine Kindertagesstätte entstehen.

Etwas früher als erwartet stellt die Stadt Essen für den Bereich der Sportanlage Mentingsbank in Überruhr-Hinsel einen Bebauungsplan auf. Eigentlich sollte die Offenlegung erst im Herbst dieses Jahres über die Bühne gehen. Die Fläche umfasst ein Areal zwischen den Straßen Sagenberg im Norden, Kevelohstraße im Osten und der Straße Mentingsbank im Süden. Dort, in unmittelbarer Nähe zum Ludwig-Kessing-Park, will die Stadt nun ein hochwertiges Wohngebiet mit Einfamilienhäusern entwickeln – jeweils mit Garage und zusätzlichem Stellplatz davor. Insgesamt 19 Wohneinheiten und auch eine Kindertagesstätte sind vorgesehen.

Für das Plangebiet wurden im Vorfeld drei Varianten erarbeitet und – wie berichtet – bereits vorgestellt. Alles drei sahen ein aufgelockertes Wohngebiet mit individuellen Baumöglichkeiten vor. Allen Varianten gemein sind Einzel- und Doppelhäuser. Die Entscheidung fiel wegen der hohen Nachfrage nach Einfamilienhäusern im Stadtteil bzw. Bezirk und aufgrund der geringen Größe des Plangebietes auf eine reine Bebauung mit Einfamilienhäusern. Nicht zuletzt deshalb, weil die Stadt damit wohl auch viel Geld verdienen kann, da ein Großteil der Immobilien in Einzelvermarktung besser an den privaten Bauherrn gebracht werden können (Variante 1).

Christian Scheele, Vorsitzender von Teutonia Überruhr, kann positive Gespräche bestätigen.
Christian Scheele, Vorsitzender von Teutonia Überruhr, kann positive Gespräche bestätigen. © Knut Vahlensieck

Doch auch die örtlichen Gegebenheiten sprechen für die gewählte Variante: Da das Plangebiet bereits über drei Straßen im Norden, Osten und Süden erschlossen ist, kann das Neubauprojekt mit nur einer einzigen öffentlichen Stichstraße innerhalb entwickelt werden. Von der Mentingsbank soll künftig ein Stichweg nach Norden führen, der nach Osten in einer Wendeanlage endet und einen kleinen Quartiersplatz bildet. Die etwas kleineren Grundstücke, die an der Kevelohstraße und am Sagenberg straßenbegleitend ausgerichtet sind, sind dennoch so großzügig geschnitten, dass eine individuelle Einzelhausbebauung möglich ist. Eine zweigeschossige Bauweise wird dabei nicht überschritten.

Im oberen Bereich der Kevelohstraße ist ein zweigeschossiger Bau für die Kindertagesstätte vorgesehen. Die Lage der Kita in Nähe des Eingangs zum Ludwig-Kessing-Park begünstigt das Bringen und Abholen der Kinder. Zusätzliche Verkehre in den Straßen Sagenberg und Mentingsbank werden so vermieden. Die Gesamtfläche für die Kitanutzung beträgt ca. 1850 Quadratmeter. Abzüglich der insgesamt sechs Stellplätze für die Mitarbeiter verbleiben rund 1530 Quadratmeter – genügend Raum für eine dreizügige Einrichtung.

Erst durch den Umzug der Sportler von Teutonia Überruhr zur Bezirkssportanlage an der Überruhrstraße wurde für die Stadt der Weg frei zum Wohnen am Ludwig-Kessing-Park. Der Verein hatte eigentlich noch einen langfristigen Pachtvertrag für das Vereinsheim vor Ort in der Hinterhand. Mit dem Verein, so erklärt Stadtsprecher Martin Rätzke, habe die Stadt bereits eine einvernehmliche Lösung gefunden. „Mit dem Bau des Kunstrasens in Überruhr soll in Kürze begonnen werden. Das dazu eingeplante Gesamtbudget in Höhe von 1,1 Millionen Euro wird hierzu ausreichend sein.“

Wenn keine Einsprüche erfolgen, hofft die Stadt auf den Abschluss des Verfahrens zum Jahreswechsel. „Ob die Bagger aber vor Mitte 2016 anrollen, ist eher nicht zu vermuten“, erklärt Stadtsprecher Rätzke auf Nachfrage. Präzisere Angaben zum Zeitplan könne die Stadt derzeit nicht machen, da dieser stark von den Rückmeldungen, Stellungnahmen und Änderungswünschen zum Bebauungsplan abhängig ist.

Frage der externen Vermarktung

Auch sei noch nicht klar, ob die Stadt selbst baut und vermarktet, oder die begehrte Fläche an einen Generalunternehmer weitergibt. Rätzke: „Hinsichtlich der Vermarktungsvorbereitungen, die beim Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement laufen, gibt es keinen neuen Sachstand. Die erforderlichen Gremienbeschlüsse zur Vermarktung des Geländes, die in Vorbereitung sind, können frühestens eingeholt werden, wenn der Bebauungsplan Rechtskraft hat.“