Essen-Katernberg. . Die Kirche Heilig Geist soll in die Denkmalliste aufgenommen werden. Sie hat architektonisch wie kirchen-geschichtlich viel zu bieten.

Katernberg wird bald um ein Bau-Denkmal reicher sein. Dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung wird in seiner Februarsitzung ein Beschluss vorgelegt, die katholische Kirche Heilig Geist am Meybuschhof samt ihres Gemeindezentrums und ihrer Gemeindebauten unter Denkmalschutz zu stellen. Der Komplex sei bedeutend für die Geschichte des Menschen und bedeutend für Städte und Siedlungen. Künstlerisch, wissenschaftlich und städtebaulich sei die Erhaltung und Nutzung begründet, so Gutachterin Bärbel Schallow-Gröne.

Gottfried Böhm übernahm Planung vom erkrankten Vater

Die Heilig-Geist-Kirche (1955-1957) wurde von Gottfried Böhm zusammen mit dem Pfarrhaus (1958), dem Kindergarten und dem Jugendheim (1965) sowie dem Küsterhaus (1967) geplant. Spätestens ab Mitte 1955 übernahm Gottfried Böhm für seinen erkrankten Vater die Bauplanung.

Der Eingang in die Kirche Heilig Geist in Katernberg.
Der Eingang in die Kirche Heilig Geist in Katernberg. © Vladimir Wegener

Einen Vorentwurf lehnte der Kirchenvorstand ab. Der Kritikpunkt: Die Kirche gleiche einer provisorischen Halle. Die Bergleute wollten nicht an ihre Arbeitsstätte erinnert werden. Die Gemeinde war aber bestrebt, am Architekten festzuhalten. Die Grundsteinlegung erfolgte am 25. Februar 1956. Der Essener Bischof Dr. Franz Hengsbach weihte das Gotteshaus am 31. August 1958 ein.

Zeugnis des Kirchenbaus während des Wirtschaftswunders

Die zeitgeschichtliche Bedeutung der Heilig-Geist-Kirche beruht auf ihrem Zeugniswert der Kirchbautätigkeit in Deutschland zurzeit der so genannten Wirtschaftswunderphase. Direkt nach Kriegsende stand zunächst die Bewältigung der existenziellen Not der Menschen im Vordergrund.

Dokumentation der Liturgischen Erneuerung

Kirchengeschichtlich dokumentiere die Heilig-Geist-Kirche anschaulich „die fortschrittliche Haltung des Erzbistums Köln in der Frage der Liturgischen Erneuerung“, so Bärbel Schallow-Gröne in ihrem Gutachten. Die Kirche zeige eine enge Anlehnung an die Gestaltungsrichtlinien („Die neue Kirche“) von der Ausstellung auf dem Deutschen Katholikentag von 1956. Als da wären: dreiseitige Umschließung des Altars durch die Gemeinde; freier Raum („Ehrfurchtsraum“) hinter dem Altar; Anfügung individueller Gemeindebereiche für Gebet und Aufstellung von Beichtstühlen.

Gemeinde als gestalterischer Faktor

Künstlerisch handele es sich – so Schallow-Gröne – um einen Kirchenbau von bemerkenswert gestalterischer Qualität. Besonders gelungen habe Böhm „die Idee der christozentrischen Sakralbaukunst mit der Gemeinde als gestaltgebenden Faktor“ übersetzt. Die ebenfalls von Böhm entworfenen Ausstattungsstücke fügten sich stilistisch harmonisch in das architektonische Konzept der Kirche, das durch Sachlichkeit und Schmucklosigkeit gekennzeichnet sei. Trotz verschiedener Sanierungs- und Umgestaltungsmaßnahmen sei das architektonische Konzept der Kirche unverändert, der ursprüngliche Funktionszusammenhang unverkennbar.

Das alles spreche für eine Aufnahme der Heilig-Geist-Kirche in Katernberg in die Denkmalliste der Stadt Essen.

>>> Umfang des Denkmalschutzes

Der Denkmalschutz umfasst das Gemeindezentrum mit Kirchenbau, Sakristei, Turm und vier Gemeindebauten sowie den Kirchhof mit Mauerumfassung und Außenanlagen.

Von der Ausstattung kommen Altar, Taufbecken, Osterkerze, Standkreuz, Ewiges Licht, Beichtstuhl, Weihwasserbecken, Türgriffe, gestaltete Glasvorhänge, Kreuzwegglasmalereien, Orgel usw. hinzu.