Borbeck. . Eigentlich sollte es ein entsprannter Abend für ein Ehepaar aus Schönebeck werden. Doch dann schleppte die Stadt sein Auto ab: Es behinderte angeblich den Aufbau der Marktstände. Doch das bestreitet der Autofahrer und sieht auch keine Verhältnismäßigkeit.

Das war ein teurer Abend für das Ehepaar Ruland aus Schönebeck. Eigentlich wollte es nur lecker essen gehen. Mit der Rechnung von 50 Euro waren die Rulands einverstanden. Doch am Ende waren 250 Euro flöten. „Dank der Mitarbeiter der Stadt Essen, der Verkehrsüberwachung“, kritisiert Heinrich Ruland. Ein Vorwurf, den die Stadt aber nicht akzeptiert.

Kurz nach 19 Uhr hatte Heinrich Ruland sein Auto auf dem Neuen Markt in Borbeck geparkt. Doch gut zwei Stunden später der Schock: „Als wir vom Essen gegen 21.15 Uhr zurückkamen, war das Auto nicht mehr da. Auf dem Markt standen noch vier Kraftfahrzeuge. Zwei Marktstände waren aufgefahren, aber weit von dem ehemaligen Abstellplatz unseres Autos entfernt.“

Aufbau meist erst nach 4 Uhr

Heinrich Ruland vermutete, dass die Stadtverwaltung sein Auto nur hat umsetzen lassen, um die Kosten niedrig zu halten. „Ein Abschleppen als schwerwiegendere Maßnahme ist ja wohl nicht durchgeführt worden“, dachte – und hoffte – er.

Doch damit lang er falsch. Sein Auto fand er später auf dem Gelände der Firma Dürr wieder – sieben Kilometer entfernt im Ostviertel.

Dort erhielt seinen Wagen zurück, gegen Vorlage seines Personalausweises. „Ein Verstoß gegen den Datenschutz“, schoss es ihm durch den Kopf.

Zurück am Markt in Borbeck, besah er sich die Verkehrsschilder genauer. „Am Donnerstag durfte ich demnach ab 20 Uhr nicht mehr dort parken. Das Problem war wohl, dass die Tafeln viel zu hoch hängen, so dass ich sie übersehen habe“, gesteht Heinrich Ruland ein. Aber da die Markthändler ihre Stände „üblichweise gegen 4 Uhr“ aufbauen, wie ein Taxifahrer ihm gesagt habe, dürfe das Haltverbot erst um 23 Uhr oder Mitternacht beginnen, „und nicht schon um 20 Uhr!“

Und das Abschleppen verstoße gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit: „Das ist ein stärkerer Eingriff in die Rechte des Bürgers als ein Umsetzen.“

Doch auf diese Argumentation lässt sich die Stadt nicht ein – auch wenn der Ärger verständlich sei. Pressereferent Stefan Schulze entgegnet:

1. Die Verkehrszeichen sind gut sichtbar angebracht und entsprechen rechtlichen Standards. Eine Veränderung ist nicht notwendig.

2. Wie Heinrich Ruland selbst schreibt, waren schon gegen 21.15 Uhr Händler auf dem Markt: „Ob und wann welche Händler genau eintreffen, kann natürlich nicht vorhergesagt werden. Genau deshalb kann das Parkverbot nur in ,Gänze’, sprich über die gesamte Marktfläche ausgesprochen werden. Alles andere wäre praxisfremd“. Eine Umsetzung erfolgt aus haftungsrechtlichen Gründen nicht; darüber hinaus sind die Kosten dieselben.

Schließlich: Die Firma Dürr handelt „als behördlicher Arm“, darf also den Personalausweis verlangen. „Wie sonst soll sie denn das Auto herausgeben? Etwa ohne Überprüfung?“ fragt Stefan Schulze.