Altendorf. . Gegen die Kündigung seines Vereinsgeländes hat der Hundesportverein Essen-West jetzt Widerspruch eingelegt. Die Fronten verhärten sich offenbar.
Der Konflikt zwischen dem Hundesportverein DVG MV Essen-West und der Stadt um die weitere Nutzung des Geländes an der Nöggerathstraße in Altendorf spitzt sich zu. „Wir werden unser Vereinsgelände nicht kampflos aufgeben, ganz klar“, lautet die Ansage von Geschäftsführer Heinz Mundt. Anlass ist der Beschluss des Rates, auf dem Vereinsgelände 140 Flüchtlinge unterzubringen.
Vor einem Monat hatte die Stadt dem Hundeverein gekündigt. Daraufhin beauftragte dieser den Herner Rechtsanwalt Hans-Jörg Baumann mit der Wahrnehmung seiner Interessen. Am 13. April legte der Jurist Widerspruch gegen die Kündigung ein. Insgeheim stellen sich die Altendorfer Hundefreunde auf eine lange juristische Auseinandersetzung ein. Heinz Mundt: „Es wird keine freiwillige Räumung des Grundstücks geben ohne Ausweichmöglichkeit für uns.“
Verständnislos sind die Altendorfer, dass jetzt nur noch 140 statt der noch im Winter anvisierten 200 Flüchtlinge auf ihrem Hundeplatz untergebracht werden sollen. „Als Gründe werden die Gasleitung, die Stromüberlandleitung und die Nutzung durch die Emschergenossenschaft genannt, die die Bebaubarkeit des Grundstücks deutlich einschränken. Genau diese Einwendungen wurden aber bereits bei der Anhörung der Bezirksvertretung III am 11. Februar vorgebracht, verwaltungsseitig aber als unbegründet zurückgewiesen“, schreibt der Hundeverein in einer Pressemitteilung.
Genau so sieht es auch Bezirksbürgermeister Klaus Persch (SPD): „Man hat mal wieder nicht auf die Bezirksvertretung gehört und unsere Hinweise auf die Einschränkungen ignoriert.“ Außerdem habe die Verwaltung immer gesagt, dass sich eine Gebäude unter 200 Bewohnern nicht rechne und sich auch niemand finde, der es errichtet.“
Detlef Robrecht, Abteilungsleiter in der städtischen Bauaufsicht, weist diesen Vorwurf jedoch zurück. Von der Gasleitung unterhalb des Hundeplatzes gehe keinerlei Gefahr aus, deshalb dürften die Vereinsmitglieder sich auch frei bewegen. Allerdings dürfe die Leitung nicht überbaut werden, damit sie im Notfall noch erreichbar bleibe.
Laut Protokoll der Bezirksvertretungssitzung hatte Detlef Robrecht festgestellt, „dass im Rahmen der Baugenehmigung noch einmal die Einhaltung der Schutzmaßnahmen für Gas- und Hochspannungsleitungen geprüft würden.“ Es müsse also ein mehrere Meter breiter Schutzstreifen freigehalten werden.
Trotz aller Meinungsverschiedenheiten: Der DVG bietet seine Fläche weiterhin für eine Flüchtlingsunterkunft an – wenn er danach zurückkehren darf.