Essener Norden. . Das Hof- und Fassadenprogramm für den Essener Norden wird noch einmal neu aufgelegt. 1,4 Mio Euro können an Hauseigentümer vergeben werden.
Mal reichen zwei Dutzend Eimer Farbe, um eine Hausfassade aufzuwerten. Mal müssen Details fein herausgearbeitet und betont werden, um die Hülle eines Hauses zu einem Hingucker zu machen. Das Ergebnis ist in beiden Fällen dasselbe: Der Stadtteil gewinnt an Attraktivität. Damit das so wird, fördern Stadt und Land die Fassadenerneuerung.
Dass Hauseigentümer und Eigentümergemeinschaften ebenfalls ein Interesse an der Verschönerung haben, zeigt die Nachfrage beim Hof- und Fassadenprogramm zwischen 2003 und 2013. In diesem Zeitraum wurden in Altendorf sowie dem Bezirk VI die Fassadenarbeiten an 803 Gebäuden mit 7,6 Mio Euro gefördert.
„Wenn die Eigentümer selbst in den Häusern wohnen, ist das Interesse an einem guten Erscheinungsbild größer, als wenn sie auf Mallorca leben“, weiß Andreas Braun vom Amt für Stadtentwicklung, der mit seinem Kollegen Martin Pagirnus das neu aufgelegte Programm betreut. Noch einmal stehen 1,4 Mio Euro für Fassaden-Erneuerungen in Altenessen-Süd/Nordviertel (300 000), Stadtbezirk VI/Zollverein (300 000) und Bochold/Altendorf-Nord (800 000) zur Verfügung. Grundvoraussetzung ist, dass das Gebäude älter als 25 Jahre ist. Gefördert werden können Fassadenanstriche, die Begrünung von Hausfassaden sowie die Begrünung oder die Anlage von Dachgärten. „Die ökologisch sinnvolle Gestaltung von Hof- und Gartenflächen kann ebenfalls bezuschusst werden, wie bespielsweise Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen“, ist auf der städtischen Homepage zu lesen. Gefördert wird durch einen direkten Zuschuss, allerdings maximal 50 Prozent der Maßnahme. Der städtische Anteil daran beträgt zurzeit 20 Prozent, den Rest trägt das Land. Berechnet wird der Zuschuss nach Quadratmetern.
Um an die Förderung zu kommen, müssen die Hauseigentümer einen Antrag stellen, der unter www.essen.de/fassadenprogramm heruntergeladen werden kann. „Wenn der Antrag komplett und korrekt ausgefüllt vorliegt und die Maßnahme förderungswürdig ist, wird der Bescheid in der Regel kurzfristig erstellt“, erklärt Sachbearbeiter Andreas Braun.