Essen-Kettwig. . Landwirt Einhart im Brahm kämpft seit 2012 für den Ausbau seiner Schweinemast-Anlage in Kettwig-Ickten. Wie sich sein Nachbar gerichtlich wehrt.

Noch sind nicht alle rechtlichen Fragen geklärt – Landwirt Einhart im Brahm aber geht selbstbewusst davon aus, dass er ganz bald seinen Schweinemastbetrieb an der Mendener Straße in Kettwig-Ickten ausbauen darf. „Wir haben uns schon Ställe angeschaut und verhandeln mit Baufirmen“, berichtete er jetzt auf Nachfrage.

Das jahrelange Ringen um die Erweiterung von weniger als 700 auf über 2400 Tiere könnte damit bald ein Ende haben. Bereits Ende 2012 hatte das Amt für Umweltschutz im Brahm eine Genehmigung erteilt – Nachbar Hans-Werner Löckenhoff war damit alles andere als einverstanden. Er klagte und war in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erfolgreich. Ende 2015 aber, vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster, hatte im Brahm die Oberhand behalten.

Seit Februar 2016 ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit der Sache befasst. „Ich habe Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt“, so Löckenhoff. „Solange keine Entscheidung da ist, wird nicht gebaut.“

Einhart im Brahm wartet auf grünes Licht aus Leipzig

Stimmt, sagt Einhart im Brahm. „Meine Anwältin sagt zwar, ich dürfe jetzt schon bauen“, doch er wolle auf grünes Licht aus Leipzig warten. Beschäftigt sei er ohnehin ausreichend, so der Bauer, der seinen Hauptbetrieb in Kettwig hat: „Ich habe dort gerade eine Silo-Anlage zur Lagerung und Trocknung von 2500 Tonnen Getreide errichten lassen.“ Er wolle auch nicht anfangen, solange das Wetter nicht verlässlich mitspiele: „Es muss trocken und halbwegs warm sein; es besteht keine Not, im Schlamm zu matschen.“

Größte Sorge von Hans-Werner Löckenhoff ist weiterhin, dass die geplante Anlage zu massiver Geruchsbelästigung führt. Knackpunkt des Verfahrens ist die Frage, inwieweit sich ein Landwirt, der – so wie Löckenhoff – selbst Tiere hält und daher ebenfalls zur Geruchsbelästigung beiträgt, sich das anrechnen lassen muss.

Geruchsbelästigung in erlaubten Grenzen

Das Oberverwaltungsgericht war der Auffassung, dass eigene Immissionen bei der Berechnung der Belastung nicht berücksichtigt werden dürfen, ein Landwirt also mehr Gestank hinzunehmen hat als andere Menschen. Andernfalls könne ein Bauer ja mit immer größeren eigenen Anlagen verhindern, dass Nachbarn ausbauen können, hatte es damals geheißen. Die Belästigung, die Löckenhoff zu erwarten habe, halte sich im erlaubten Rahmen.