Werden. Der Verein „Werden hilft“ ringt um Transparenz und seine zukünftige Ausrichtung. Grundsatzdiskussion um Auswahlkriterien für individuelle Hilfen.

In der Mitgliederversammlung von „Werden hilft“ wurden Differenzen über die zukünftige Ausrichtung des Vereins deutlich. Durch Moderator Christoph Fleischer kanalisiert, kamen Zweifel an der Transparenz der Vorstandsarbeit auf, auch solle wieder aktueller informiert werden. Aufgrund der zeitlichen Belastung im neugewählten Vorstand wird angedacht, den Auftritt im Internet in professionelle Hände zu geben.

Andreas Brinck, Mitgründer und „Mastermind“ der Flüchtlingshilfe, tritt zurück. Sein Nachfolger als Vorsitzender, Stefan Dohrmann, bedauerte dies, räumte aber schon wieder beseitigte Differenzen ein.

Scharf diskutiert wurde eine geplante Satzungsänderung. Individuell ausgerichtet und zeitlich auf ein Jahr beschränkt: Vier Syrer sollten mit einer Art „Stipendium“ gefördert werden. Peter Bruckmann stellte die Intensiv-Sprachförderung der Qualifikation zum Studium vor. Am Studienkolleg Bochum werden auch noch nicht anerkannte Asylbewerber angenommen, wenn sie eine gute Bleibeperspektive haben. Faktisch sollten die Fahrkosten von 98 Euro monatlich übernommen werden. Als Gegenleistung sollten die Flüchtlinge, die selbst die Kursgebühren von 75 Euro tragen, in der Kleiderkammer mitarbeiten.

Gemeinnützigkeit gewahrt

Jedoch entbrannte eine Grundsatzdiskussion um den Vorwurf, der Verein würde von breiter Hilfe ohne Ansehen der Person auf eine Art „Elitenförderung“ umschwenken. Auch die Auswahlkriterien wurden angezweifelt. Bruckmann hatte sich aber bei seiner Studienberatung im Zeltdorf am Volkswald ein Bild machen können von geeigneten Kandidaten: „Ihre Studienberechtigung ist in einer zentralen Datenbank der Kultusminister festgehalten.“

Knackpunkt: Schatzmeister Christos Dimkos hatte beim Finanzamt angefragt, ob diese individuelle Förderung noch von der Satzung abgedeckt würde. Finanzielle Mittel des Vereins dürfen nur für den satzungsgemäßen Zweck „Förderung der Hilfe für Flüchtlinge“ verwendet werden, also schlugen die Beamten eine Erweiterung um § 52 Nr.7 der Abgabenordnung vor: „Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe“. So würde die Gemeinnützigkeit gewahrt, um weiter Spenden bescheinigen zu können. Nicht wenigen Mitgliedern ist jegliche „Vereinsmeierei“ aber zuwider. Zwar war die Mehrheit für diese gezielte Förderung, doch die für eine Satzungsänderung notwendigen zwei Drittel der Stimmen gab es nicht.

Dennoch endete die Versammlung mit einem guten Gefühl: Der erste spontane Spendenaufruf brachte gutes Geld ein, die ersten Monate der Sprachkurse können beglichen werden. Aufatmen durch die Bank, zumal mit der Jonagemeinde ein Partner gefunden werden konnte, der zweckgebundene Spenden ab 50 Euro bescheinigen kann.