Essen-Kettwig. . Stichtag zum Baustart soll der 1. Juli sein. Der Bauträger hat vom RVR nun noch Wald gekauft, damit die freie Sicht erhalten bleibt.

Es kommt Bewegung in das Prestige-Projekt „Residenz Seeblick“. Peter Janzon vom Rüttenscheider Bauträger TLC: „Wir werden im April oder Mai mit den vorbereitenden Maßnahmen beginnen, und am 1. Juli geht es dann mit dem Rohbau los.“

Rückblick: Im Frühjahr 2013 kamen die Bagger, und das beliebte Ausflugslokal „Café Seeblick“ wurde abgerissen. Fast zwei Jahre lang passierte nichts, doch die Pläne von damals sind noch gültig, sollen jetzt auch zügig umgesetzt werden. Oberhalb der Ruhr sind insgesamt elf Wohneinheiten geplant - mit Grundflächen von 130 bis rund 220 Quadratmetern.

Ein Grund für die enorme Verzögerung: Von unterirdisch angelegtem Parkraum musste sich TLC mittlerweile verabschieden. Evelyn Meyer, Leiterin der Bauaufsicht Süd, stellte die Änderung jetzt der zuständigen Bezirksvertretung vor. „Die Tiefgarage war nicht realisierbar. Die Planer haben sich schwer getan, aber jetzt konnten wir Anfang Februar die Baugenehmigung für die neue Garagenplanung erteilen. Die Garagen sind jetzt vorgelagert und werden von der Straße ‘Auf der Rötsch’ aus angefahren“.

Unverbaubarer Blick über die Ruhr und das Ruhrtal

Da sich das Baugrundstück am oberen Rand eines Hanges befindet, werden die künftigen Eigentümer einen unverbaubaren Blick über die Ruhr und das Ruhrtal haben. Damit diese freie Sicht auch erhalten bleibt, hat Bauträger TLC bereits 2014 vom Regionalverband Ruhr (RVR), dem Eigentümer des Grundstückes unterhalb der künftigen „Residenz Seeblick“, eine bewaldete Fläche von rund 8700 Quadratmetern erworben.

Die 2200 Quadratmeter im oberen Bereich sollen gezielt bewirtschaftet werden, damit der Blick aufs Ruhrtal nicht durch zu hoch wachsende Bäume verstellt wird. Die weiteren 6500 Quadratmeter, die ebenfalls Bestandteil eines Landschaftsschutzgebietes sind, dienen der Einleitung von Oberflächenwasser.

Gut für den RVR: Der Steinbruch, der sich in diesem Bereich befindet, gehört nun ebenfalls TLC - mit allen Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflichten. Ein Vertragspassus verhindert eine kommerzielle Nutzung des ehemaligen RVR-Eigentums, denn TLC hat sich verpflichtet, dass das Grundstück dauerhaft Wald bleibt und Funktionen des Landschaftsschutzes nicht beeinträchtigt werden.