Drei Frauen hat er getötet. Für seinen letzten Mord an einer Essenerin verschärfte das Landgericht Essen die lebenslange Haftstrafe mit Sicherungsverwahrung. In der Revisionsverhandlung erkannte es gegen den gebürtigen Mendener Ralf Görke (46) auf die besondere Schwere der Schuld.

Die Chancen des Dunkin-Donuts-Mörders Ralf Görke, das Gefängnis vorzeitig verlassen zu dürfen, sind gesunken. Das Landgericht Essen erkannte gegen den 46-Jährigen aus Iserlohn am Freitag in einer Revisionsverhandlung auf die „besondere Schwere der Schuld”. Damit wird eine Haftentlassung nach 15 Jahren für ihn fast aussichtslos. Wegen Raubmordes und zehnfachen Diebstahls hatte eine andere Kammer des Gerichts ihn am 6. Dezember 2007 bereits zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hatte der Bundesgerichtshof dieses Urteil aufgehoben, weil es die besondere Schwere der Schuld vermisste.

Ralf Görke (l.) mit seinem Verteidiger Siegmund Benecken vor der VI. Essener Strafkammer. Foto: Arnold Rennemeyer
Ralf Görke (l.) mit seinem Verteidiger Siegmund Benecken vor der VI. Essener Strafkammer. Foto: Arnold Rennemeyer © WAZ

Er weinte, als er am 6. Dezember 2007 vom Schwurgericht zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt wurde. Nach außen eher gleichgültig hörte Ralf Görke (46) am Freitag, wie die VI. Strafkammer auf Antrag der Staatsanwaltschaft „nachbesserte” und seine Chance auf eine vorzeitige Haftentlassung verbaute: Das Gericht erkannte auf seine besondere Schwere der Schuld.

Drei Frauen umgebracht

Drei Frauen hat der gebürtige Mendener auf seinem Gewissen. In seinem Heimatort, wo er als ruhiger Vertreter galt und auf dem Fußballplatz das Tor hütete, erdrosselte er 1981 seine Schwester. Die Jugendstrafe dafür musste er nicht vollständig verbüßen, kam vorzeitig frei. Nach der Haftentlassung kam es in Herford zum zweiten gewaltsamen Tod einer Frau durch seine Hand. Es war die Ex-Frau seines Freundes, die er 1989 umbrachte. 2004 kam er frei.

Staatsanwältin Birgit Jürgens hatte erfolgreich Revision gegen das Urteil eingelegt. Foto: Arnold Rennemeyer
Staatsanwältin Birgit Jürgens hatte erfolgreich Revision gegen das Urteil eingelegt. Foto: Arnold Rennemeyer © WAZ

Es sollte nur zwei Jahre dauern, bis er auf der Limbecker Straße in der City mordete. Sein Opfer war die 22 Jahre alte Leiterin der Dunkin-Donut-Filiale. Er hatte sich mittlerweile eine kleine Familie aufgebaut, verdiente aber mit seinem Job als Hausmeister der Kette nicht genug Geld, um ihr einen gewissen Lebensstandard zu ermöglichen. Erst brach er in die Filialen ein. Als die Sicherheitsvorschriften verschärft wurden, musste er die 22-Jährige töten, um an die Tageseinnahme zu kommen.

Immer bestritten

Ralf Görke hatte diesen Mord immer bestritten, von einer „Hexenjagd” gesprochen. Doch in einem Indizienprozess verurteilte das Schwurgericht ihn im Dezember 2007. Aus rechtlichen Gründen hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf, weil es die besondere Schwere der Schuld vermisste. Staatsanwältin Birgit Jürgens verteidigte die Entscheidung. Es sei ja bekannt, wie gut sich Görke in Haft führe. Deshalb müsse eine vorzeitige Entlassung unbedingt verhindert werden: „Drei tote Mädchen sind genug!” Verteidiger Siegmund Benecken sprach dagegen von einer „überflüssigen Verhandlung”, denn die bereits verhängte Sicherungsverwahrung sei ein „Wegschließen für immer”. Görke selbst sieht sich als „Justizirrtum” und will die Wiederaufnahme des Verfahrens erreichen.

Ralf Görke im ersten Prozess Ende 2007 vor dem Essener Schwurgericht. Foto: Arnold Rennemeyer
Ralf Görke im ersten Prozess Ende 2007 vor dem Essener Schwurgericht. Foto: Arnold Rennemeyer © WAZ

Richterin Jutta Wendrich-Rosch betonte im Urteil, dass Görke eine härtere Sanktion verdient habe. Er sei einschlägig vorbestraft und Bewährungsversager. Sie hob hervor, dass er Spuren verwischt habe, indem er der toten Frau die Haare abgebrannt habe. Auch wegen dieser „schändlichen Behandlung der Leiche” sei die besondere Schwere der Schuld zu bejahen.