Essen. . Die Anklageschrift zum Schrebergartenmord von Essen liest sich wie ein Protokoll des Schreckens. Der Stiefvater zeugte ein Kind mit ihr, verfolgte sie nach einer Anzeige. Und ihr Stiefbruder half ihm. Madeleine glaubte, mit ihm zu chatten. Doch am anderen Ende saß der Vergewaltiger.

Die Staatsanwaltschaft Essen hat den 47 Jahre alten Günther O. wegen Mordes angeklagt. Sie beschuldigt den Essener, seine 23 Jahre alte Stieftochter Madeleine W. (23) aus Gelsenkirchen heimtückisch ermordet und in seinem Kleingarten in Essen-Borbeck unter einer frisch gegossenen Betonplatte begraben zu haben.

Die 65 Seiten der Anklage sind ein Protokoll des Schreckens, ein Protokoll der Angst und der Fixierung des Beschuldigten auf seine Stieftochter, mit der er eine gemeinsame, zwei Jahre alte Tochter hatte. Madeleine W. hatte ihn im August 2012 wegen langjährigen sexuellen Missbrauchs bei der Polizei angezeigt, nachdem sie sich mit ihrer Tochter in Frauenhäuser gerettet hatte. Als ein Glaubwürdigkeitsgutachten ihre Aussagen bestätigte, soll der von Ermittlungsbeamten als despotisch beschriebene Mann sie gesucht haben, um sie auszuschalten.

Im Chat mit dem mutmaßlichen Mörder

Unterstützt haben bei der Suche soll ihn sein Sohn Daniel O., der lediglich wegen Beihilfe zum Mord angeklagt ist. Gemeinsam sollen sie über Internetkanäle wie WhatsApp und Facebook Kontakt zu ihr aufgenommen haben. Madeleine habe immer geglaubt, dass sie mit ihrem Bruder chattete. Tatsächlich soll aber oft ihr Stiefvater die Tastatur bedient und sich als Daniel ausgegeben haben.

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Er hatte auch keine Probleme darin gesehen, in der Zeitung seine eigene Todesanzeige aufzugeben, um Madeleine so zu signalisieren, sie könne ruhig nach Hause zurückkehren – denn der Familientyrann sei tot. Mitarbeiter des Jugendamtes hatten ihr erfolgreich abgeraten.

Plötzlich stieg der verhasste Stiefvater in den Wagen

Am 10. Februar hatte sie sich aber morgens mit ihrem Halbbruder am Gelsenkirchener Hauptbahnhof getroffen. Als sie im Auto saß, soll Günther O. für sie völlig unerwartet zugestiegen sein. Er fuhr sie zu seinem Kleingarten. Laut Anklage schlug er sie, die Rechtsmediziner vermuten mit einem Hammer, und erstickte sie. Danach soll er sie, einem schon länger gefassten Plan folgend, erstickt haben, bevor er sie begrub. Ein Motiv für ihn soll auch gewesen, dass er seine zweijährige Tochter allein erziehen wollte.