Essen. . Das Landgericht Essen hat einen Ex-Manager der Deutschen Post zu vier Jahren Gefängnis verurteilt - wegen mehrfacher Untreue und Steuerhinterziehung. Er hatte seinen Arbeitgeber um rund 500.000 Euro betrogen. Der 56-Jährige hatte die Hauptvorwürfe dagegen bestritten.

Ein ehemaliger Manager der Deutschen Post muss für vier Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Essen verurteilte den 56-Jährigen aus Radevormwald wegen mehrfacher Untreue und Steuerhinterziehung, weil er seinen Arbeitgeber mit fingierten Rechnungen um rund 500.000 Euro betrogen hatte. Sein Mitangeklagter, ein 46 Jahre alter Versicherungsvertreter aus Herten, kam wegen Beihilfe mit zwei Jahren Haft zur Bewährung davon. Er hatte während des seit September laufenden Verfahrens ein Geständnis abgelegt. Der Postmanager hatte die Hauptvorwürfe dagegen bestritten.

Ende einer Männerfreundschaft, Ende eines sicheren Jobs. Die beiden Angeklagten hatten sich 1992 über ihre Frauen kennengelernt. Gemeinsame Urlaube, die Übernahme der Patenschaft für ein Kind des anderen Paares und Freizeitaktivitäten zeigten, wie die Freundschaft wuchs. Der 48 Jahre alte Angeklagter hatte in Herten das Versicherungsbüro seines Vaters übernommen, betrieb außerdem seit 2003 eine Unternehmensberatung. Der 56-Jährige arbeitete seit 1993 als Abteilungsleiter für betriebsinterne Fortbildungen zunächst bei der Postbank, wechselte 2004 zur Deutschen Post.

Eine „recht ordentliche Arbeit“ in der Anfangszeit als Abteilungsleiter bescheinigte Richter Jörg Schmitt, Vorsitzender der XV. Essener Strafkammer, dem Manager. Anfang des Jahrtausends veränderte die Postbank ihr Aufgabengebiet, wuchs zur Vollbank. Mitarbeiter mussten geschult werden, um auch beim Verkauf von Versicherungen und Bausparverträgen kompetent agieren zu können.

Die internen Weiterbildungsseminare organisierte der Manager zum Teil über eine 2003 gegründete Unternehmensberatung, hinter der sein Freund stand. Die Rechnungen, die dieser schrieb, bezahlte die Post. Kleiner Schönheitsfehler: Die Seminare hatten nie stattgefunden. Als Gegenleistung überwies der Hertener einen Teil des Honorars an den Postmanager.

„Um einmal die Größenordnung zu nennen“

Die XV. Strafkammer gestand den Angeklagten zu, dass die Sicherheitsvorschriften der Post die Untreuehandlungen sicherlich erleichtert hätten. Immerhin gab es jährlich aber auch insgesamt rund 400 000 Seminare, von denen der größte Teil natürlich auch stattfand. Diese Zahl hatte der 56-Jährige zum Prozessauftakt angegeben, „um einmal die Größenordnung zu nennen“.

Dem älteren Angeklagten bescheinigte das Gericht ein „cleveres Vorgehen“. Der erste Eindruck sei gewesen, dass es sich um komplette Scheinrechnungen gehandelt hätte. Der Hertener Angeklagte habe bei der Kammer aber den Eindruck entstehen lassen, dass dieser tatsächlich auch Arbeiten vollbracht hätte, meinte Richter Schmitt. Der Postmanager habe ihn auch in dem Glauben gelassen, dass die Post davon zum Teil profitiere. Dies sei aber nicht der Fall gewesen.

2008 flog der Betrug auf, die Post kündigte ihren Manager. Doch erst im September 2012 schaffte es die Justiz, die Vorwürfe zu verhandeln. Aus Sicht des Gerichtes eine „rechtsstaatswidrige Verzögerung“, für die beide Angeklagte einen Rabatt erhielten.