Essen.

Ein 29-jähriger Mann aus Guinea muss sich wegen hundertfachen Handels mit Kokain und Heroin vor dem Essener Landgericht verantworten. Der mutmaßliche Dealer soll sogar Menschen unter 18 Jahren mit den harten Drogen versorgt haben.

Ein dicker Fisch vor Gericht: Ein 29-jähriger Mann aus Guinea soll innerhalb der vergangenen sechs Jahre in Essen in 738 Fällen junge Leute, sogar unter 18 Jahren, mit Heroin und Kokain versorgt haben. Altendorf war laut Anklage Zentrum und Umschlagplatz. Dort wohnte der Angeklagte, und dort soll er an einer Tankstelle, einem Waschsalon, einem Café, einer Apotheke an der Altendorfer Straße sowie an einem Taxistand an der Krupp-Schule seine Kunden getroffen und beliefert haben. Mitangeklagt ist ein 22-jähriger Landsmann, der in 323 Fällen beim Handel dabei gewesen sein soll. Beide sind illegal im Land.

Die Süchtigen sollen ihren Stoff in kleinen Mengen manchmal täglich beim Angeklagten gekauft haben. 51 Stammkunden wurden ermittelt. 24 Stunden am Tag, rund um die Uhr, soll ihr Dealer für sie telefonisch erreichbar gewesen sein. Am Telefon vereinbarte man den Treffpunkt. Heroin hat der Angeklagte, so die Staatsanwaltschaft, in Tütchen verpackt, die er manchmal im Mund transportierte oder auch in seinem Hosenbund versteckt zu den Kunden brachte. Manchmal soll man sich auch in der Altendorfer Wohnung der Lebensgefährtin des 29-Jährigen getroffen haben. Größere Mengen Kokain waren, das berichteten Zeugen, hinter einem Blumenkübel und im Kühlschrank in der Küche versteckt.

„Meine Frau sagt, dass es mein Kind sei“

Die beiden Angeklagten schwiegen am ersten von drei weiteren geplanten Prozesstagen. Die Prozessbeteiligten setzten sich zu einem von Verteidiger Volker Schröder angeregtem Rechtsgespräch zusammen, nachdem die beiden Männer über ihren bisherigen Lebensweg gesprochen hatten. Der 29-Jährige erzählte von seinem Vater, der in der Heimat mit sechs Frauen verheiratet gewesen sei. Aus den Ehen gebe es 45 Kinder. Er selber sei ebenfalls in Guinea verheiratet gewesen und habe einen Sohn. Das heißt: „Meine Frau sagt, dass es mein Kind sei. Ich bin mir da nicht sicher“, so der Angeklagte.