Ein Bochumer Wettbüro-Betreiber hatte sich damit nicht abfinden wollen, dass die Stadt Essen seine Filiale an der Altendorfer Straße schloss und amtlich versiegelte. Wegen Siegelbruchs verurteilte das Amtsgericht Essen den 58-Jährigen zu einer Geldstrafe.

Über sein Einkommen will er nichts sagen. Das ändere sich auch ständig, sagt Kaufmann Jakov E. ( 58). Je nachdem, wie viele seiner bundesweit angesiedelten Wettbüros offen seien. Sie würden nämlich „von den Behörden widerrechtlich geschlossen”. Sympathien für Ordnungsämter hegt der angeklagte Bochumer Geschäftsmann augenscheinlich nicht.

Geldstrafe von 50 Tagessätzen

Genau für diese Widerspenstigkeit gegenüber staatlichen Anordnungen bestraft Amtsrichterin Saltanat Khorrami den hageren Mann mit den zwei Goldketten, die aus dem Hemdkragen blitzen. Eine Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro (50 Tagessätze) muss er zahlen, weil er laut Urteil das Siegel brach, mit dem die Stadt sein Wettbüro an der Altendorfer Straße am 25. Juni 2008 verschlossen hatte. „Das Ziel war, den Geschäftsbetrieb dort zu unterbinden”, stellt ein Mitarbeiter der Stadt klar.

Typische Szene aus einem privaten Wettbüro. Am Fernseher werden die Spiele oder Rennen verfolgt. Foto: Detlev Kreimeier
Typische Szene aus einem privaten Wettbüro. Am Fernseher werden die Spiele oder Rennen verfolgt. Foto: Detlev Kreimeier © WAZ

Bis zum Jahr 2006 eröffneten immer mehr private Wettbüros, in denen übers Internet Sportwetten vermittelt wurden. Die Behörden gehen aber gegen Wettbüros vor und sehen sich bestätigt durchs Bundesverfassungsgericht, das das Verbot privater Wettanbieter im Grunde absegnete. Dass die Geschäfte versiegelt werden, kommt selten vor. Etwa dann, wenn die Betreiber sich gegen die drohende Schließung mit Strohmännern wehren, die einfach einen neuen Betrieb anmelden, gegen den die Stadt dann wieder mit einem neuen Verfahren vorgehen muss. So weit sei es an der Altendorfer Straße gekommen, erläutert der Ordnungsamtsbeamte.

Siegel gebrochen

Als er am 25. Juni mit der Kripo erschien, um den Laden zu versiegeln, sei Jakov E. aufgetaucht. Schnell eskalierte die Situation. „Als er kam, wurde es laut”, erinnert sich ein Polizist. Weil das „Gespräch” nichts brachte, schlug der Kripo-Beamte vor, den Betrieb von außen zu versiegeln: „Ich habe den Angeklagten gefragt, ob er das Geschäft durch einen Hinterausgang verlassen könne. Das bestätigte er.” Kaum waren die Beamten in ihren Autos, kam auch schon der Angeklagte durch die Tür, brach dabei das Siegel.

Europäischer Gerichtshof soll helfen

Er beruft sich darauf, dass er wegen der Alarmanlage nur durch die versiegelte Tür aus dem Haus gehen konnte und dies den Beamten gesagt habe. Richterin Khorrami nimmt ihm das nicht ab. Der Verurteilte, der sich im Prozess mal als „nicht einfachen Menschen” bezeichnete, mal als „Kämpfer gegen das Unrecht”, will sich damit nicht abfinden und in Berufung gehen. Er setzt auch auf den Europäischen Gerichtshof, bei dem Klagen gegen das deutsche Glücksspielmonopol vorliegen. Vielleicht bietet ein als Internet-Café getarntes Wettbüro ja Wetten auf den Ausgang dieses Verfahrens an.