Essen/Dorsten. .
Die Revision hatte sie gewonnen, doch als Erfolg wird die 33-Jährige das neue Urteil nicht ansehen. Weil sie ihren Freund mit einer Scherbe umgebracht hatte, muss die Dorstenerin jetzt in die geschlossene Psychiatrie.
Das Ende eines traurigen Lebenslaufes: Schon als kleines Kind war die in Polen geborene Frau mit Alkohol in Berührung gekommen. Sie trank die Reste, die ihre vom Alkohol abhängigen Eltern übrig ließen. Von dem Stoff kam sie nicht mehr fort, auch nicht in Deutschland. Werte um dreieinhalb Promille Alkohol im Blut wurden oft bei ihr gemessen. Mit 33 Lebensjahren steht die von Psychiater Norbert Leygraf gestellte Diagnose fest: Beginnendes Korsakow-Syndrom, also Hirnabbau durch Alkohol.
In der Nacht zum 13. Oktober 2009 kommt es zum traurigen Höhepunkt ihres Lebens. Mit einer abgebrochenen Bierflasche schneidet sie in ihrer Wohnung in der Clemens-August-Straße ihrem 38 Jahre alten Lebensgefährten die Kehle durch. Nach einer ersten Verhandlung im Frühjahr 2010 verurteilt das Schwurgericht Essen sie wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft und weist sie in die Entziehungsanstalt ein. Nach einer erfolgreichen zwei Jahre dauernden Alkoholtherapie hätte sie schon nach fünf Jahren frei kommen können.
Psychiater spricht von irreparablen Schäden
Doch ihr Verteidiger Gerhard Dorka legt erfolgreich Revision ein. Jetzt muss sich die VI. Essener Kammer mit dem Fall beschäftigen. Psychiater Leygraf, neu im Verfahren, spricht von irreparablen Schäden. Ergebnis: Das Gericht verurteilt zu zehn Jahren Haft wegen Totschlags, weist die Frau aber in die Psychiatrie ein. Wann sie diese verlässt? Erst, wenn sie als geheilt gilt.