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Ausgerechnet auf dem Kindergeburstag der dreijährigen Tochter hat ein 31-Jähriger seine Ex-Freundin übel zugerichtet. Der Polizei sagte der Mann, er sei „Prophet und Schriftsteller“. Das Essener Landgericht verurteilte ihn zu zwei Jahren Haft.

Übel hatte er seine Freundin zugerichtet. Doch das Motiv blieb völlig unklar, weil Täter und Opfer sich an fast nichts mehr erinnern konnten. Auf zwei Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung erkannte das Schwurgericht am Donnerstag und setzte die Strafe zur Bewährung aus.

Ein Kindergeburtstag sollte es sein. Aber ausgerechnet das Kind musste Schreckliches miterleben an einem Tag, an dem die gemeinsame Tochter des Paares den dritten Geburtstag feierte. Problembeladen war die Beziehung der Eltern. Schon lange hatten sie sich getrennt, doch der 31 Jahre alte Angeklagte kam immer wieder zu Besuch in die Wohnung von Mutter und Kind in Borbeck. Dabei kam es auch zu intimen Kontakten mit der 30-Jährigen.

Am 16. Juni vergangenen Jahres kamen Freunde und Verwandte der Mutter zum Kindergeburtstag. Getrunken wurde reichlich, Wodka mit Apfelsaft. Der Angeklagte erzählte später auch, dass er Haschisch geraucht habe. Ab 23 Uhr, so gab er an, fehlte ihm dann jede Erinnerung. Auch das Opfer wusste nicht mehr viel, reimte sich den weiteren Abend aus Angaben der Besucher und der Dreijährigen zusammen.

Mutter wusch sich mit Kind auf dem Arm das Blut aus dem Gesicht

Gesichert ist wohl, dass der Angeklagte, der sich Schriftsteller nennt, nach 23 Uhr nackt vor den Besuchern stand und sagte, es sei nun Zeit zu gehen. Er muss dann wohl ins Schlafzimmer gegangen sein, wo seine Ex-Partnerin schlief, und sie dort attackiert haben. Mit seinen heftigen Schlägen brach er ihr das Nasenbein, schleifte sie ins Bad und schlug und trat dort auf sie ein. Schließlich muss er sie noch gewürgt haben.

Eine Nachbarin alarmierte die Polizei. Als die Beamten schellten, öffnete eine der Töchter des Opfers. Sie lief sofort in die Wohnung und rief ihre Mutter. Die Polizei fand diese im verschlossenen Badezimmer: Ein Kleinkind auf dem Arm wusch sie sich das Blut aus dem Gesicht. Den Angeklagten entdeckten die Beamten auf dem Balkon. Nackt lag er auf dem Boden und schlief. Als sie ihn weckten, sprach er zu ihnen, er sei ein Dichter, ein Prophet. Und ein Gott. Psychiater Alfred Wähner sah darin weniger Anzeichen für eine Psychose, sondern eher typische Anzeichen für „eine Verwirrung in der Aufwachphase“. Eine eingeschränkte Schuldfähigkeit billigte er dem Angeklagten aber zu, weil dieser zur Tatzeit stark alkoholisiert war.

Angeklagt war ein versuchter Totschlag, weil die 30-Jährige bei der Polizei angegeben hatte, der Angeklagte habe erst von ihr abgelassen, als er dachte, sie sei tot. Doch das waren lediglich ihre Schlussfolgerungen; keine echte Erinnerung und damit auch keine Basis für eine Verurteilung. So ließ sich für die Kammer nur beweisen, dass der Angeklagte für eine gefährliche Körperverletzung verantwortlich war. Weil sich das Paar mittlerweile wieder vertragen hat, er der Frau 2000 Euro Schmerzensgeld zahlt und nur geringfügig vorbestraft ist, gab es Bewährung. 100 Stunden gemeinnützige Arbeit muss er zusätzlich leisten.