Essen.
Skurriler Prozess in Essen: Nach 17 Jahren im Gefängis brach ein 56-Jähriger im vergangenen Jahr in Kettwig ein. Er fand nichts, fütterte stattdessen den Hamster. Schließlich entschuldigte er sich bei der Familie mit Blumen. Ins Gefängnis muss er dennoch.
Mit einem Blumenstrauß statt mit seinem Brecheisen stand ein 56-Jähriger Mann vor der Haustür einer Kettwiger Familie. Es war bereits sein zweiter Besuch. Er wollte sich entschuldigen und zwar für den ersten „Besuch“ am 20. August vergangenen Jahres. Da war die Kettwiger Familie verreist und Dietmar D. mit besagtem Brecheisen unterwegs. Damals schlug er ein Fenster ein und kletterte mit Kumpel Klaus Peter ins Haus. Zum Stehlen fand Dietmar D. indes nicht viel, stattdessen kümmerte er sich um den Familien-Hamster, veränderte einiges im Käfig und gab dem Tierchen zu fressen.
Grüße an die Kinder
Für zwei Jahre sollte er für den Einbruch hinter Gitter. Der vielfach einschlägig Vorbestrafte, der 17 Jahre seines Lebens in Haft verbrachte, legte Berufung ein und hatte eine ungewöhnliche „Entlastungzeugin“: die 41-jährige Frau des Hauses aus Kettwig, Opfer des Einbruchs: „Ich habe es ihm abgenommen, dass es ihm leid tut“, sagt die Zeugin und erinnert sich an Tränen in den Augen des erfahrenen Einbrechers. Trotz Ärger und Aufregung für die Familie, habe sie die Sache „auch ein Stück weit irritiert und amüsiert.“
Bei seinem Besuch, habe der Mann sogar Grüße an ihre vier Kinder bestellen lassen und einen Umschlag mit 40 Euro übergeben. „Dafür sollte ich den Kindern etwas kaufen“, erinnert sich die Zeugin, die ihr Mitgefühl mit dem 56-Jährigen nicht verbergen kann.
Verteidiger Volker Schröder, lobt seinen Mandanten dafür, „dass er der Geschädigten bei seinem Besuch ein Gesicht gegeben hat.“ Es hilft alles nichts, die Berufung wird verworfen. Dietmar D. muss in Haft. „Das hat doch keinen Sinn. Ich habe keine Chance“, gab er dem Gericht wenig zuversichtlich mit in die Beratung. Auch das nahm die Kammer nicht für ihn ein. „Er hätte uns etwas Positives mit auf den Weg geben sollen“, wünscht sich Richter Peter Wilfinger.