Siegesgewiss gaben die Angeklagten sich vor der Urteilsverkündung. Denn klar war: Vom Anklagevorwurf des versuchten Totschlags blieb nichts übrig.

Die 13 Angeklagten, in Gelsenkirchen mit Migrationshintergrund geboren, hatten sich laut Anklage im April 2009 als eine Art „Wilde 13“ aufgeführt. Ausgelöst durch ein Mädchen hatte es damals am Berufskolleg eine wüste Schlägerei gegeben. Das spätere Opfer hatte kräftig, auch mit Provokationen, mitgemischt. Irgendwann hatte es Tritte abbekommen und einen Stich in den Rücken bekommen. In mühsamen Ermittlungen hatte sich der Verdacht gegen die 13 herauskristallisiert. Der Vorwurf des versuchten Totschlags traf aber nur einen von ihnen, als der Prozess am 18. November vor der Essener Jugendstrafkammer begann.

Drei Monate später war vom versuchten Totschlag im Urteil keine Rede. Wegen gefährlicher Körperverletzung beziehungsweise Beihilfe dazu verurteilte die III. Kammer die Angeklagten. Eine Woche Dauerarrest, Wochen­endarreste und Sozialstunden sind die Konsequenzen, die die 16 bis 22 Jahre alten Angeklagten zu spüren bekommen sollen. Das Gericht wolle nicht verhehlen, so Richter Günter Busold, dass der Ausgang des Verfahrens einen faden Beigeschmack hinterlasse: „Denn die Haupttat bleibt ungesühnt. Wer den gefährlichen Stich in den Rücken versetzt hat, bleibt unaufgeklärt“ Es sei klar, dass einige der Angeklagten genau wüssten, wer den lebensgefährlichen Stich geführt habe. Der dafür ursprünglich Angeklagte sei es definitiv nicht. Auch die anfangs angenommene Tatwaffe „Küchenmesser“ sei es nicht, sondern eher ein Schraubendreher. Kritik der Verteidiger an Staatsanwältin Elke Hinterberg hielt Busold für „neben der Sache“. Die Spurensicherung der Polizei sei aber „sträflich“ gewesen.