Essen. 80 Stunden arbeiten sollte er als Gegenleistung für eine Bewährung. Doch weil der 27-Jährige dazu keine Lust hatte, legte er dem Richter eine gefälschte Bescheinigung vor. Jetzt sitzt er ein und muss auch noch 1000 Euro Geldstrafe (100 Tagessätze) zahlen.
Wirklich schlau, der 27-Jährige, der am Freitag von Amtsrichter Emmerich Zellhorn wegen Urkundenfälschung verurteilt wurde. Im März hatte er wegen gefährlicher Körperverletzung eine relativ milde Strafe von sechs Monaten Haft bekommen, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Auflage des Gerichtes: Ein straffreies Leben und 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit bei der Diakonie. Fünfeinhalb Stunden lang ging der Hartz-IV-Empfänger tatsächlich arbeiten, dann brach er die Maßnahme ab. Als Amtsrichter Stefan Groß ihn zum Gespräch vorlud, zeigte der 27-Jährige sich gut vorbereitet und legte dem Richter ein Schreiben vor, in dem die Diakonie ihm 80 Stunden geleisteter Arbeit bescheinigte.
Auch der Richter zeigte sich gut vorbereitet. Er wusste, dass der junge Mann weit weniger gearbeitet hatte. Prompt widerrief Groß die Bewährung, seit Anfang des Jahres sitzt der Angeklagte die sechs Monate ab. Außerdem, ein Richter ist ja korrekt, informierte er die Staatsanwaltschaft über das Schreiben.
Vor Richter Zellhorn zeigt der Ertappte sich reumütig: „Heute weiß ich, so geht das nicht.“ Weitere sechs Monate soll er sitzen, fordert Amtsanwalt Kob. Ohne Bewährung. Verteidiger Volker Schröder plädiert dagegen für eine „empfindliche Geldstrafe, die er abarbeiten kann.“ Pädagogisch wertvoll:: „Er wird nicht schlauer durch die Haft. Eine Strafe sollte ihn besser zum Arbeiten motivieren.“
Das sieht der Richter ähnlich, die Urkundenfälschung hätte auch nichts gebracht: „Die Gefahr, dass er Erfolg haben könnte, die Justiz in die Irre zu führen, hatte wenig Aussicht auf Erfolg.“ Er könne die Geldstrafe auch mit jeweils sechs Stunden Arbeit an 100 Tagen bezahlen. Probleme beim Nachweis der Arbeitszeit sieht der Richter nicht: „Wenn er wieder eine Bescheinigung fälscht, ist es eine neue Urkundenfälschung.“