Essen. .

Seinem sechsjährigen Neffen hatte er durch sein Geständnis die Vernehmung vor dem Landgericht Essen erspart. Das rechnete die V. Strafkammer dem 41-Jährigen hoch an. Vier Jahre Haft bekam er für sechs Fälle des sexuellen Missbrauchs.

„Ohne das Geständnis wäre die Strafe sehr viel höher ausgefallen“, erläuterte Richterin Katharina Killing dem Angeklagten das Urteil. Er sah das ein und verzichtete auf eine mögliche Revision. 2004 war der Krayer schon einmal wegen einer Missbrauchstat zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Damals hatte er den elfjährigen Sohn von Bekannten sexuell missbraucht. Er ging nach dem Urteil zum Therapeuten, zum Bewährungshelfer und vermied in der dreijährigen Bewährungszeit einen Rückfall. Allerdings trank er wieder mehr Alkohol.

Zwischenzeitlich baute er den Kontakt zu seiner Schwester in Mönchengladbach verstärkt auf. Er kümmerte sich auch um ihren kleinen Sohn. Das Vertrauen ging so weit, dass die Mutter ihren Sohn vom 16. bis zum 30. Juli vergangenen Jahres in die Sommerferien nach Kray schickte.

Zuerst geschwiegen

Es war die falsche Entscheidung, stellte sich rückblickend heraus. Regelmäßig verging sich der Angeklagte in den zwei Wochen an dem Kind, das in der fremden Stadt keine Chance sah, sich aus der Situation zu befreien. Am Schluss der Ferien offenbarte der Junge sich, der Onkel kam in U-Haft und schwieg zu den Vorwürfen. Erst zum Prozessauftakt entschloss er sich zum Geständnis. Detailliert be­schrieb er die Sexualtaten, mau­erte aber, wenn er seine sexuellen Gefühle schildern sollte.

Psychiaterin Marianne Miller machte in ihrem Gutachten klar, dass sie nur sehr wenige Informationen erhalten habe, weil sie denAngeklagten nicht habe untersuchen dürfen. So stützte sie ihr Gutachten auf Akten und den Eindruck aus der Gerichtsverhandlung. Sie sprach von einem „niedrig begabten“ Menschen, Die Rückfallgefahr angesichts von Kindern aus seinem Umfeld sei hoch. Er sei aber keiner, der auf der Straße fremde Kinder ergreift. Wichtig sei, dass er schon in der Haft wieder in Therapien eingebunden werde. Die Einweisung in geschlossene Anstalten oder die Sicherungsverwahrung hielt sie nicht für nötig.