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Das Gericht hat einen psychisch kranken 34-Jährigen freigesprochen. Am 10. April hatten Reisende einen brennenden Karton zwischen den Sitzen der S6 gemeldet. Der Brand konnte schnell gelöscht werden.

Es brannte in der Bahn. Aber die XVII. Kammer sieht keine Brandstiftung und entlässt den psychisch Kranken 34-Jährigen aus der vorläufigen Unterbringung in der Forensik. Große Panik war nicht ausgebrochen, als am 10. April Mitreisende in der S 6 am Hauptbahnhof morgens um neun Uhr einen brennende Karton zwischen den Sitzen meldeten. Eine Reinigungskraft der Bahn nahm ihn und trat das Feuer auf dem Bahnsteig aus. Den 34-Jährigen zu finden, fiel der Bahnpolizei nicht schwer. Im Bahnhof hatte er Mülltonnen geleert, auch einen Wassereimer umgetreten. Er habe sich die Füße waschen wollen, erzählte er. „Es hieß gleich, er sei ein verwirrter Mensch“, erinnert sich ein Polizist an die Festnahme.

Aus dem Rheinland kam der Mann. Er lebt in Düren, steht unter Betreuung und wird seit Jahren behandelt, weil er an Psychoseschüben leidet. Vor zwei Jahren hatte er in der Wohngruppe, in der er lebte, auf einen Mitbewohner eingeschlagen, weil dieser schlecht geputzt hatte. Er selbst glaubt, dass er in einer eigenen Wohnung besser zurechtkomme als in Wohngemeinschaften mit ihren Kompromissen. „Ich bin ein kleiner Ordnungsfanatiker, mir macht Putzen Spaß“, sagt er und erklärt: „Das hört sich für andere blöd an, aber für mich ist das so.“

Therapien und Psychiater lehnt er ab. Psychiater Sven Kutscher, der ihn eigentlich als gut zu behandeln einstuft, wenn er einsichtig sei, erkennt er auch nicht an: „Nur weil Sie einen Doktortitel haben, sind Sie kein besserer Mensch.“

Staatsanwältin Birgit Jürgens hält die Unterbringung des 34-Jährigen in der Psychiatrie für erforderlich, um die Allgemeinheit zu schützen. Doch die Frage stellt sich dem Gericht nicht. Objektiv sei die Tat nicht gefährlich gewesen. Der Angeklagte habe als Ex- Reinigungskraft der Bahn auch gewusst, dass die Sitze schwer entflammbar seien. Behandelt werden müsse er, aber das sei nicht über das Strafrecht, sondern über das Betreuungsrecht zu leisten, sagte Richter Bernd Koss mit Blick auf den Betreuer.