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Zähes Ringen vor der Jugendstrafkammer: Dort mussten die Richter über das Schicksal eines 19-Jährigen entscheiden, der seine fünfjährige Nichte sexuell missbraucht haben soll. Seit Beginn 2010 lebt er im Franz-Sales-Haus.

19 Jahre ist er alt. Niemand weiß, welche Gefahr von ihm ausgehen wird. So ist es vor der III. Jugendstrafkammer ein schwieriges Ringen um die Entscheidung über das Schicksal eines Mannes, der seine fünfjährige Nichte sexuell missbraucht haben soll.

Unappetitlich sind die drei Taten, die dem Beschuldigten vor Gericht vorgeworfen werden. Sie entwickelten sich im Kontakt mit dem Kind „spielerisch“, ohne brutale Gewalt. Staatsanwalt Gabriel Wais stuft den 19-Jährigen als intelligenzgemindert ein, sieht pädophile und masochistische Neigungen. Der Beschuldigte, der zuletzt im Franz-Sales-Haus lebte, war unter schwierigen Verhältnissen aufgewachsen, besuchte früh die Förderschule. Mit 14 Jahren kam er in ein Gelsenkirchener Heim, erst Anfang 2010 zog er nach Huttrop. Kontakt außerhalb des Heims gab es nur zur Familie. Seine Tante, die Mutter des späteren Opfers, kannte ihn und kümmerte sich um ihn.

Unterbringung in geschlossener Psychiatrie

Sie erfuhr schließlich von ihrer fünfjährigen Tochter, dass der Beschuldigte gewisse „Spiele“ mit ihr mache. Eindringlich untersagte die Tante ihm die Wiederholung, informierte das Heim. Sie schenkte ihm aber auch wieder Vertrauen, als er ihr zusicherte, das Kind in Ruhe zu lassen. Doch es kam zu weiteren Taten. Als das Heim die Polizei einschaltete, gestand er sogar mehr Taten, als bis dahin bekannt waren.

Doch am Dienstag schwieg er vor Gericht. Sein Verteidiger Volker Schröder versuchte, auf grundsätzliche Fehler der polizeilichen Vernehmung hinzuweisen. Tatsächlich ist nirgendwo schriftlich dokumentiert, dass der 19-Jährige als Beschuldigter auf sein Recht hingewiesen wurde, die Aussage auch zu verweigern. Der Kripo-Kommissar versicherte aber, er habe ihn natürlich belehrt, dies aus Zeitgründen allerdings nicht festgehalten. Offenbar versucht der Anwalt so, die drohende und zeitliche unbefristete Unterbringung des Mandanten in der geschlossenen Psychiatrie abzuwenden. In ihrem vorläufigen Gutachten hatte Psychiaterin Maren Losch die geschlossene Psychiatrie empfohlen. Eine ambulante Therapie in Freiheit sei nicht zu verantworten.