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Als Mann von Welt versprach er in seinem Hafturlaub einer 30-Jährigen Arbeit und nahm ihr 1500 Euro ab. Nun wurde der 44-Jährige, dessen Strafregister 21 Einträge aufweist, zu acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

Von einem „geborenen Betrüger“ sprach Amtsrichter Gerd Hamme und rügte die Rückfallgeschwindigkeit des Angeklagten. Aus dem Hafturlaub heraus hatte dieser eine Frau um 1500 Euro erleichtert, bekam dafür acht Monate Haft - ohne Bewährung.

Den 44-Jährigen, dessen Strafregister 21 Einträge aufweist, schien die richterliche Schelte nicht weiter zu beeindrucken. Als der Richter ihn nach dem Urteil über die Möglichkeiten der Berufung oder Revision belehren wollte, unterbrach er ihn: „Ich kenne das.“ Er wollte nur wissen, wo er Berufung einlegen könne. Freundlich bedankte er sich dann für die Antwort.

„Ob er je sein Verhalten ändern wird, erscheint zweifelhaft“

So freundlich und offen muss der Angeklagte auch im Sommer agiert haben. Er saß in Moers im Strafvollzug, verbüßte mehrere kleine Strafen wegen Betrugs. An einem Wochenende hatte er Hafturlaub, nahm Kontakt zu einer 30 Jahre alten Kölnerin auf. Denn die freie Mitarbeiterin einer Versicherung suchte per Internet nach einer Festanstellung. Die bot der Häftling ihr an. Unter dem erfundenen und klangvollen Namen „Maximilian von Thalbach“ präsentierte er sich ihr als Geschäftsführer eines Unternehmens und bot ihr die Position „Assistentin der Geschäftsführung“ an.

Im Hotel Handelshof am Hauptbahnhof arrangierte er ein Treffen. Auch einen Dienstwagen versprach er ihr: Mercedes, 30 000 Euro. Allerdings müsse sie ihm dafür 1500 Euro in bar geben, die sie später erstattet bekomme. So lasse sich die Leasingrate drücken, gaukelte er ihr vor. Den sicheren Job vor Augen ging sie darauf ein, suchte mit ihm sogar einen Autohändler auf. Danach sah sie den Angeklagten nicht mehr wieder, bis zum Prozess. Seiner Version schenkte das Gericht keinen Glauben. Er habe die Frau über eine Single-Hotline kennengelernt, zwei Nächte mit ihr im Hotel verbracht und nie Geld von ihr erhalten, hatte er gesagt. Reichlich Widersprüche in seiner Aussage widerlegten seine Darstellung nach Ansicht des Gerichtes. Die Bewährung versagte es wegen der vielen Vorstrafen. „Ob er je sein Verhalten ändern wird, erscheint zweifelhaft“, meinte Richter Hamme.