„Ich bin unschuldig”, betonte der 24 Jahre alte Gelsenkirchener in seinem letzten Wort. So deutlich wollte es die Jugendschutzkammer am Landgericht Essen nicht sagen. Vom Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung sprach sie ihn aber frei.

Auperdem wird er für fünf Monate Untersuchungshaft finanziell entschädigt. Widersprüche in den Aussagen der mutmaßlichen Opfer, eines zwölf- und eines dreizehnjährigen Mädchens, ließen die Kammer an der Schuld des Erwachsenen zweifeln. Auch Staatsanwältin Katrin Otte hatte auf Freispruch plädiert.

Sie wirkten wie 17-Jährige

Kein leichter Fall für Juristen, die sich in die Welt von Kindern hinein denken müssen, die sexuell offenbar frühreif sind. Wie 17-Jährige wirkten sie auf die Prozessbeteiligten und wohl auch auf den Angeklagten und seinen Freund.

Chatten im Internet

Beim Chatten im Internet hatte die 13-Jährige Anfang Dezember den Freund des Angeklagten kennen gelernt. Schnell sah sie ihn als ihren Freund an, für den 3. Januar vereinbarte sie ein Treffen mit ihm in Gelsenkirchen. Mit dabei sein sollte ihre zwölfjährige Freundin und eben der später Angeklagte. Gegen den Willen ihrer Eltern fuhren die beiden Mädchen los. Abends tauschten die 13-Jährige und der Freund Zärtlichkeiten aus. Die Zwölfjährige empfand aber keine Sympathie für den Angeklagten. Auch sie fand offenbar nur dessen Freund nett.

Mit Geschlechtsverkehr bestraft

Laut Anklage soll der 24-Jährige sie deshalb geschlagen und vergewaltigt haben. In derselben Nacht soll dann aber die Zwölfjährige ihrer Freundin den Freund ausgespannt haben und mit diesem zärtlich geworden sein. Dafür soll der Angeklagte sie später mit einem weiteren Geschlechtsverkehr bestraft haben. Bei der dritten Tat soll der Angeklagte schließlich die 13-Jährige vergewaltigt haben.

Kichernde Mädchen

Ob alles stimmt? Der ermittelnde Polizist zeigte sich skeptisch. Auch der Vater eines Mädchens hatte erzählt, dass beide Mädchen kicherten und lachten, als er sie fand. Er ging aber zur Polizei.

Widersprüche in den Aussagen

Der Angeklagte hatte freiwilligen Geschlechtsverkehr eingeräumt, die Mädchen hätten sich als älter ausgegeben. Dies konnte die Strafkammer ihm nicht widerlegen. Richterin Marie Luise Nünning wies darauf hin, dass die Zwölfjährige bei der Polizei und vor Gericht von unterschiedlichen Arten des Geschlechtsverkehrs gesprochen hatte. Eigentlich müsse ein Mädchen das auseinanderhalten können. Möglicherweise sei den Mädchen etwas Schlimmes passiert. Aber sicher feststellen könne die Kammer das nicht, sagte die Richterin.