Ein Essener beugt sich der Justiz. Am Freitag gestand der Mann, von der riesigen Hanf-Plantage auf seinem Firmengelände gewusst zu haben. Dafür verurteilte die VI. Strafkammer ihn nach sechs Prozesstagen zu fünf Jahren Haft.
Einbezogen ist seine Verurteilung am Landgericht Duisburg, das ihn wegen Schrotthehlerei zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt hatte. Offen ist für den 64-Jährigen jetzt nur noch ein Steuerstrafverfahren.
Urteil angenommen
Lange hatte er geschwiegen, doch am Freitag machten ihm zuerst Verteidiger Michael Bonn und anschließend Richterin Jutta Wendrich-Rosch die Beweislage klar. Das vom Verteidiger vorgetragene Geständnis bestätigte der 64-Jährige. zunächst zwar nur mit einem „Kann sein”, schließlich nahm er aber sogar das Urteil an.
Oft Kontakt mit der Justiz
Der Altenessener Schrotthändler, der am Donnerstag noch mit Stolz von seinem 50-jährigen Berufsleben berichtet hatte, musste nun hinnehmen, dass Juristen die andere Seite seines Lebenswerkes bewerteten. Immer wieder war die Justiz auf ihn aufmerksam geworden, ohne ihm in der Vergangenheit viel nachweisen zu können. Dass ihm die von seinem Sohn betriebene Hanf-Plantage auf dem ehemaligen Olsberg-Gelände an der Emscherstraße bekannt war, ließ sich aber nicht wegdiskutieren. „Alles andere wäre auch lebensfremd”, sagte Staatsanwältin Sabine Vollmer.
Sieben Jahre Haft für den Kronzeugen
Der Vater wurde lediglich wegen Beihilfe verurteilt. Der mitangeklagte „Kronzeuge” Peeter K. (29) bekam dagegen als Täter sieben Jahre Haft. Ein Strafmaß, das ahnen lässt, wie es dem Sohn demnächst vor Gericht ergehen wird. -ette