Essen. .
Die Hauptpersonen schwiegen. Und damit blieb der V. Strafkammer nur die Möglichkeit, den 45-jährigen Essener vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen freizusprechen. Ein Freispruch, der viele Fragen offen ließ.
Sie ist die Tochter seiner früheren Lebensgefährtin. 2006 hatte er sich um das Mädchen und ihre Geschwister gekümmert, weil deren Mutter damals häufig in München bei ihrem neuen Freund war. In den Sommerferien hatte er die Kinder mit zu einem von ihm gemieteten Bungalow genommen, als er dort auf Montage tätig war. In einer Nacht soll die 13-Jährige sich wegen angeblichen Platzmangels zu ihm ins Bett gelegt haben. Dort soll es zur Vergewaltigung gekommen sein.
Bei der Polizei hatte der Angeklagte zugegeben, dass das Mädchen neben ihm lag. Zum Sex sei es aber nicht gekommen. Am Montag, erster Prozesstag, hatte er komplett geschwiegen.
17-Jährige erschien zur Verhandlung
Am Mittwoch kam die heute 17-Jährige, das mutmaßliche Opfer, ins Gericht. Zum Auftakt hatte sie unentschuldigt gefehlt, weil sie Stress mit ihrer Pflegemutter hatte. Eindringlich erzählte sie dem Gericht von ihrem Leben, das reich an Brüchen und Abweisungen war. Auch eigene Fehler gestand sie ein. Doch als sie zur angeklagten Tat aussagen sollte, blockte sie ab.
Das Gericht und die Staatsanwältin versuchten zwar, das als Nebenklägerin anwaltlich vertretene Mädchen zum Reden zu bringen, aber die 17-Jährige schwieg weiter. Auch nach einer halben Stunde Pause änderte sie ihr Verhalten nicht.
Ein Freispruch, von allen Prozessbeteiligten so beantragt. Ein Freispruch, der viele Fragen offen ließ. Verteidiger Volker Schröder räumte im Plädoyer ein, dass er den Mandanten vor dem Prozess wegen der eigentlich nachvollziehbaren Aktenlage zum Geständnis habe bewegen wollen. Richterin Luise Nünning mahnte, wenn doch etwas dran sei, dann müsse der Angeklagte mit dieser Schuld leben.