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Auf der Suche nach Nachschub ließ sich ein Drogenschtiger mit dem Taxi durch die Stadt kutschieren und beraubte anschließend den Fahrer. Dumm nur, dass er bei der Taxibestellung seinen vollen Namen genannt hatte.

Dass er in der Nacht des 5. Januar ganz spontan auf die Idee kam, einen Essener Taxifahrer zu überfallen, glaubt man dem Gelsenkirchener aufs Wort. „Alles andere wäre sowas von dämlich“, bringt es Richter Gerd Hahnemann auf den Punkt. Der Hintergrund: Der 34-Jährige hatte bei der telefonischen Bestellung des Wagens zur Bäuminghausstraße seinen vollen Namen genannt. Wie üblich, wurde alles auf Tonband aufgezeichnet. Leichter kann man es der Polizei kaum machen.

Gestern stand Andre S. wegen schweren Raubes vor der XVI. Strafkammer des Landgerichtes. Die verurteilte ihn zu vier Jahren Freiheitsstrafe. Erbeutet hat der Räuber 140 Euro.

„Ich weiß nicht, was mich da geritten hat“, bedauert der Angeklagte die Tat und beteuert: „Ich bin kein Gewalttäter. Ich bin ein Dieb. Ein Süchtiger.“ Vierzehn Vorstrafen bringt er mit in den Prozess. Hinter ihm liegt eine Drogenkarriere, die schon mit 13 Jahren begann. Haschisch rauchte er da täglich, wenig später kam Heroin dazu, dann Kokain. Die meiste Zeit verbrachte er hinter Gittern oder auf der Straße.

Am 5. Januar war er mit einer Frau unterwegs. „Wir haben den ganzen Tag Drogen genommen“, erzählt er. Nachts wollte man per Taxi Nachschub besorgen. Erst beim Dealer der Frau an der Jahnstraße. „Da war er nicht“, berichtet Andre S. Zurück ging es per Taxi zur Bäuminghausstraße. Dort endete die Fahrt. Seine Begleitung sei schon ausgestiegen, erinnert sich der Angeklagte. Er habe zahlen wollen. Als der Taxifahrer (49) seine Geldbörse hervorholte, zog der Angeklagte statt dessen sein kleines Klappmesser und fragte: „Was würden Sie machen, wenn ich Ihnen das Geld jetzt abnehme?“ Der Taxifahrer ließ, vermutlich reichlich verschreckt, die Börse los. Die Kammer folgte im Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die „den richtigen Therapiewillen“ beim Angeklagten vermisst. Andre S. bekundet, auch in Haft regelmäßig Haschisch zu rauchen.