Essen. Der Angeklagte reagiert überrascht, fast jubelnd. Die Messerstiche, die er seinem Ex-Lebenspartner in Altendorf zugefügt hatte, ahndete das Schwurgericht als gefährliche Körperverletzung mit einer Bewährungsstrafe.

Nach dem Antrag von Staatsanwalt Peter Koschnik gab es für den 24-Jährigen auch allen Grund zur Freude. Sieben Jahre Gefängnis hatte der Ankläger in seinem Plädoyer gefordert. Er ging von einem versuchten Totschlag aus. Die drei Stiche gegen das Opfer, von denen einer die Lunge eröffnete, belegten nach seiner Ansicht den Tötungswillen des Angeklagten. „Wie wild“ habe dieser zugestochen, betonte Koschnik mit Blick auf die verbogenen Klingen der zwei Messer, die der Angeklagte eingesetzt hatte.

Es war das blutige Ende einer Männer-Liebe, ein Rosenkrieg. Knapp zwei Jahre waren der Angeklagte, ein angehender Gymnasiallehrer, und sein Opfer, ein ebenfalls 24 Jahre alter Bankangestellter aus Altendorf, ein Paar. Zusammen hatten sie in Düsseldorf gelebt. Grund für die Trennung soll die Eifersucht des Angeklagten gewesen sein.

In der Manier eines Stalkers hatte der Angeklagte den Altendorfer nach der Trennung verfolgt, wollte ihn zur Rede stellen. Schließlich der Höhepunkt, als der Angeklagte in der Nacht zum 11. Juni in Altendorf auftauchte: Maskiert mit einer Wollmütze, bewaffnet mit Tomatenmessern. Auf offener Straße attackierte er sein Opfer, das sich wehrte, bis ein Radfahrer zur Hilfe kam.

Das Schwurgericht sah keine Möglichkeit, die Aussage des Angeklagten zu widerlegen, er habe seinen früheren Lebenspartner nicht umbringen wollen. Richter Andreas Labentz sprach von Stichen im Gerangel.