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Wegen seiner dreisten Masche mit dem „Umtausch-Trick“ ist ein 26-Jähriger zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt worden. Im Saturn wollte er mit Hilfe eines Kassenbons Geld für ein Notebook, dass ihm gar nicht gehörte.

Erst scheiterte er mit dem „Umtausch-Trick“, dann auch mit seiner Prozessstrategie. Dabei hatte Mohammed H. (26) sein Geständnis so schön mit juristischen Begriffen gespickt.

Der Angeklagte, ohne Schulabschluss und Beruf, hatte von einem Freund den „Umtausch-Trick“ gelernt. Es sollte ganz einfach gehen: Er lieh sich Geld, gab das dem Freund, der dafür bei Saturn in der City ein Notebook für 1049 Euro kaufte. Vor dem Geschäft gab der Freund ihm den Kassenbon. Mohammed H. ging hinein, nahm einen baugleichen Computer aus dem Regal und wollte ihn gegen Bargeld umtauschen. Damit scheiterte er aber, weil Saturn darauf besteht, dass mitgebrachte Ware schon am Eingang deklariert wird. Weil er wohl mehrere Leute auf den Umtausch angesprochen hatte, kam es zur Anzeige.

„Als ich rein ging, hat mich schon das schlechte Gewissen geprägt“

Verteidiger Volker Schröder muss den Mandanten wohl ordentlich trainiert haben, so brav und reumütig gab dieser sich. Er schildert den Beginn seiner Tat: „Als ich rein ging, hat mich schon das schlechte Gewissen geprägt.“ Er überwand es, aber nicht lange. An der Kasse ereilte ihn das schlechte Gewissen erneut, sagt der Angeklagte: „Ich habe selbst entschieden, vom Versuch des Betruges zurückzutreten.“ Anwalt Schröder assistiert: „Es geht um Rücktritt vom Versuch.“ Das wäre strafbefreiend, aber Richter Zellhorn zeigt sich juristisch auch beschlagen: „Schon klar, es liest sich nur in der Akte anders: Dass der Umtausch trotz mehrerer Versuche scheiterte.“

Er könne ja alle Zeugen vernehmen. Aber eigentlich müsse der Angeklagte doch mit der Geldstrafe von 500 Euro (50 Tagessätze) ganz zufrieden sein, die im Strafbefehl stand. Da gaben Anwalt und Mandant sich reumütig und traten von ihrem Einspruch gegen den Strafbefehl zurück.