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Ein 23-Jähriger ist am Donnerstag wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl mit Waffen zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. In einem Elektronikmarkt hatte der Mann einen Adapter im Wert von zehn Euro gestohlen - vor Gericht gab er an, sich an nichts zu erinnern.

Er weiß von nichts mehr, sagt er, und spricht vor Gericht vom „totalen Gedächtnisausfall“. Der 23-Jährige mit Drogenproblemen will durch die Einnahme von Beruhigungsmitteln in diesen Zustand geraten sein, indem er dann am Mittag des 18. November 2008 in einem Elektronikmarkt an der Altendorfer Straße einen Adapter im Wert von gerade mal zehn Euro in die Tasche steckte und erwischt wurde. Für ihn ging es im Prozess dennoch um viel: Der junge Mann ist wegen Vergewaltigung und Beihilfe zum schweren Raub vorbestraft.

Als der Detektiv die Polizei holen wollte, da der Dieb weder Beute noch Messer herausgeben wollte, erkämpfte der sich die Flucht und bedrohte den 47-jährigen Detektiv mit dem Jagdmesser. Zum Glück verletzte er ihn nur leicht.

Am Donnerstag verurteilte die XVII. Strafkammer des Landgerichtes den 23-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl mit Waffen zu zweieinhalb Jahren Haft. Den Gedächtnisverlust glaubte ihm die Kammer nicht, war doch nicht zuletzt auf einem Überwachungsvideo deutlich zu sehen, wie der Angeklagte mit festem Schritt und wachem Blick zielstrebig durch die Markt-Gänge ging.

Kaufhausdetektiv erlitt Todesangst

Im Prozess hält es jedenfalls den betroffenen Kaufhausdetektiv nicht auf den Stuhl: Bei seiner Zeugenaussage demonstriert er temperamentvoll, wie das war, als der 23-Jährige mit dem Messer in der Hand mit ihm rangelte und er Todesangst litt, als dieser ihm das T-Shirt aufschlitzte. Eine kleine Schramme am Bauch blieb zurück. „Es ist nicht Ihnen zu verdanken, dass nicht mehr passiert ist“, hält Richter Jörg Schmitt dem Angeklagten im Urteil vor.

Auch nach dem Gutachten von Dr. Maren Losch, die erklärte, dass aus psychiatrischer Sicht ein Gedächtnisverlust nicht nachvollziehbar sei, bleibt der Angeklagte bei seiner Amnesie-Aussage.

Außerdem, so bringt er vor, „zu dem Preis“ hätte er nichts gestohlen, da er damit seine Sucht nicht finanzieren könne. Staatsanwältin Katharina Küpper ist aber überzeugt, dass der 23-Jährige zur Tatzeit im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war. Sie beantragt zwei Jahre drei Monate Haft. Verteidigerin Sylvia Oster plädiert dagegen vergeblich für eine Strafe auf Bewährung.