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Ein „Rosenkrieg“ unter Homosexuellen unterscheidet sich auch nicht groß vom Trennungsstreit zwischen Mann und Frau. Selbst im Gerichtssaal verlor ein 33-jähriger Banker die Beherrschung, weil das Amtsgericht ihn wegen Nötigung und Bedrohung seines Ex-Partners verurteilte.
Seit zwei Jahren zieht sich der Streit. Laut Anklage kann es der Krayer nicht verwinden, dass sein zwölf Jahre älterer Partner ihn verließ. Am 19. Juni vergangenen Jahres soll er sich als DHL-Postbote verkleidet haben, um in die Wohnung des Ex-Freundes zu gelangen. Tatsächlich öffnete der Ältere, ein Ingenieur, und wurde sofort in die Knie gezwungen. Der Angeklagte soll dabei eine Pistole abgedrückt haben. „Klick“ machte es, mehr nicht.
Der Banker, er verteidigt sich selbst, weist das zurück. Sachlich trägt er vor, die Trennung sei nicht das Problem. Vielmehr habe der Ex-Freund ihn finanziell ruiniert und beim Gerichtsvollzieher falsche Angaben gemacht. Deshalb habe er ihn aufgesucht, sei aber selbst Opfer geworden: „Ich schellte. Er öffnete, zerrte mich am Oberarm in die Wohnung und besprühte mich mit Pfefferspray.“ Als Richterin Saltanat Khorrami ihn auf in seiner Wohnung entdeckte Waffenimitate und eine einstweilige Verfügung des Ex-Freundes gegen ihn anspricht, verstrickt der 33-Jährige sich in Verschwörungstheorien, die ihn als Opfer sehen.
Der Ex-Freund bleibt dabei, überrumpelt und bedroht worden zu sein. Mit Pfefferspray habe er den Angeklagten aber abgewehrt. Die Richterin folgt ihm, verurteilt den 33-Jährigen zu 2000 Euro Geldstrafe (100 Tagessätze). Begründen kann sie ihr Urteil nicht. Theaterreif fällt der Verurteilte ihr ins Wort, schreit den Ex-Freund an und bedroht ihn. Ein von der Richterin vorsorglich alarmierter Justizwachtmeister bringt ihn nach draußen, kann aber nicht verhindern, dass er draußen einem Freund seines Opfers offenbar eine Ohrfeige verpasst. „Das geht jetzt so weiter“, befürchtet drinnen der Ex-Freund.