Essen. .

63 Jahre alt, grau meliert, gepflegt gekleidet - und am 15 Dezember ein Verkehrsrowdy, der eine Gelsenkirchenerin auf der Zufahrt der A 42 übel behinderte. Amtsrichter Niklas Nowatius hatte ein Einsehen und stellte das Strafverfahren wegen Nötigung ein.

Zunächst saß der Kaufmann wie die gekränkte Unschuld auf der Anklagebank. Morgens um 7.45 Uhr soll er die 27-Jährige bei der Einfahrt auf die A 42 im Autobahnkreuz Essen-Nord übel behindert haben. Erst beschleunigte er von hinten an ihr vorbei, scherte ein und verringerte die Lücke mehrfach so, dass die Bürokauffrau mit ihrem Mazda nicht auf die Bahn kam. Als ihr dann der Fahrer eines Lieferwagens Platz machte, bremste der 63-Jährige sie vollends aus.

„Das ist die Kategorie groß und schlank“

Vor Gericht schwieg der Angeklagte. Im Strafbefehl hatte das Amtsgericht ihn zu 3000 Euro Geldstrafe (100 Tagessätze zu 30 Euro) verurteilt, entzog ihm außerdem den Führerschein.Er legte Einspruch ein und so musste das Gericht die Zeugin hören, die sich gut an die Tat erinnerte. Auch daran, dass sie dem Rowdy nachher einen Vogel zeigte. Verteidiger Oliver Allesch versuchte zwar, die Aussage anzuzweifeln, weil der Wagen von mehreren Personen gefahren werde. Doch sie blieb dabei, dass der Angeklagte am Steuer des schwarzen 7er-BMW saß: „Klein, nicht schlank, grau meliert, Brille.“ Um ihre Einschätzung zu untermauern zeigte sie auf Staatsanwalt Wolfgang Kolpatzik: „Das ist die Kategorie groß und schlank.“ „Danke“, strahlte er.

Nach kurzem Rechtsgespräch und längerer Beratung des Angeklagten durch Verteidiger Allesch gestand der 63-Jährige. Er sprach die junge Frau direkt an: „Ich möchte mich entschuldigen. War Stress, da habe ich alles falsch gemacht.“ Danach stellte Richter Nowatius das Verfahren gegen 3000 Euro Geldbuße ein. Der Führerscheinentzug bleibt dem bislang nicht vorbelasteten Mann erspart.