Essen-Dellwig. . Die Bezirkssportanlage Levinstraße ist aus Lärmschutzgründen als Standort ungeeignet. Warum, erklärte im Sportausschuss ein Experte aus Köln.

Der Kunstrasenplatz am Scheppmannskamp (DJK Dellwig) soll kommen. Das hat der Ausschuss für Sport- und Bäderbetriebe am Dienstag mit klarer Mehrheit beschlossen. Das bedeutet im Gegenzug, dass die Bezirkssportanlage Levinstraße aufgegeben und RuWa Dellwig zukünftig ebenfalls am Scheppmannskamp dem Fußball frönen wird. Basis für diese Entscheidung sind Lärmschutz-Aspekte. Da es um diese in jüngster Zeit einige Irritationen gab, hatte Ausschuss-Vorsitzender Klaus Diekmann den zuständigen Gutachter zur Sitzung eingeladen, um den Sachverhalt noch einmal zu erklären.

Gregor Schmitz-Herkenrath von der Kölner Firma Accon stellte zunächst die eher langweilig erscheinenden – weil recht komplizierten – Vorschriften des Lärmschutzes vor. Dann kam er aber doch zügig zur Levinstraße.

Gutachter Gregor Schmitz-Herkenrath kam aus Köln zur Ausschusssitzung. Sein Urteil: Die Levinstraße ist der ungüngstigste Standort.
Gutachter Gregor Schmitz-Herkenrath kam aus Köln zur Ausschusssitzung. Sein Urteil: Die Levinstraße ist der ungüngstigste Standort. © Dietmar Mauer

Experte findet klare Worte

Der Experte fand klare Worte. Die Bezirkssportanlage Levinstraße sei relativ groß. Der Bereich rund um die Sportanlage sei planungsrechtlich als reine Wohnlage eingestuft. „Das ist die schärfste Kategorie. Da knallt es immer mal.“ Bis jetzt seien keinen Beschwerden gekommen. Das helfe aber nichts, denn es müsse nur einer aufstehen und dann habe man ein Problem. Im Klartext: Schon jetzt sei der Sportbetrieb an der Levinstraße fragwürdig.

Lärmschutzwand brächte nichts

Und eine Lärmschutzwand würde bei der umliegenden Bebauung nichts bringen. „Die müsste ja 100 Meter breit und 15 Meter hoch sein“, malte Schmitz-Herkenrath ein Szenario. Bei dieser Vorstellung dürfte so manches Ausschussmitglied geschluckt haben. „Der Standort Levinstraße ist der denkbar ungünstigste aus Sicht der Lärmimmission. Das kann man nicht guten Gewissens darstellen.“

Auf Nachfrage aus dem Ausschuss wurde Schmitz--Herkenrath dann noch deutlicher und las der Essener Verwaltung die Leviten: „Da hat man bei der Wohnbebauung rund um die Bezirkssportanlage nicht aufgepasst.“ Da mag wenig trösten, dass laut des Gutachters Essen da in bester Gesellschaft und bei weitem kein Einzelfall sei. Zum einen könne das an alten Bebauungsplänen liegen, zum anderen auch daran, dass es Zeiten mit weniger Lärmschutzbewusstsein gab. „Es sei aber nicht zielführend zu jammern.“

Baubeginn am Scheppmannskamp im April

Klaus Diekmann und die Ausschussmitglieder dankten dem Gutachter für seine Ausführungen. „Die Entscheidung ihn einzuladen, war richtig. Scheppmannskamp ist eine Lösung, mit der wir leben können – und die beiden Vereine ja auch“, sagte Klaus Diekmann. Die große Mehrheit des Ausschusses sah das ebenso. Die Lärmbelästigung am Scheppmannskamp wurde von dem Gutachter vorsorglich schon geprüft. Keine Bedenken. Allein die Tatsache, dass diese Anlage nach zwei Seiten offen ist, macht sie zum besseren Standort. Für 564 000 Euro soll die neue Anlage von April an gebaut werden. In der Summe sind die Erneuerung der Zufahrts- und Umlaufwege sowie die Sanierung der Flutlichtanlage enthalten.

Der Beachvolleyball-Anlage an der Levinstraße bescheinigte Gregor Schmitz-Herkenrath – zumindest aus Lärmschutzsicht – weniger Bedenklichkeit.