Essen. .

Nach dem Diebstahl in einem Supermarkt im Essener Hauptbahnhof klickten bei einem 34-Jährigen am Sonntag die Handschellen: Er war bereits 2009 zu einer Haftstrafe wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden.

Den Diebstahl in einem Supermarkt im Essener Hauptbahnhof wird ein 34-Jähriger bitter bereuen. Mitarbeiter hielten den Essener fest. Die Polizei fand schließlich heraus, dass gegen den Ladendieb ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen vorlag. Das Amtsgericht Essen hatte den drogenabhängigen Mann bereits im Jahr 2009 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt.

Bei seiner Verhaftung klagte der Mann über starke Schmerzen, da er offensichtlich unter Entzugserscheinungen litt. Er wurden von einem Polizeiarzt untersucht und schließlich ins Justizvollzugskrankenhaus nach Fröndenberg gebracht.