Essen. Wegen Nötigung verurteilte die V. Essener Strafkammer am Freitag einen 23-Jährigen zu eineinhalb Jahren Haft mit Bewährung. Er erpresste eine 14-Jährige aus Essen, die er auf der Webseite „knuddels.de“ dazu gebracht hatte, sich ihm nackt vor der Webcam zu präsentieren. Schließlich erzwang er ein Treffen im Hotel.

Unscheinbar, weit jünger als ein 23-Jähriger wirkt der Angeklagte. Selbstbewusster gab er sich im Internet bei „knuddels.de“ aus, als er mit Tricks und Drohungen eine 14-Jährige zum Sex zwingen wollte. Die V. Essener Strafkammer verurteilte ihn am Freitag wegen Nötigung zu eineinhalb Jahren Haft mit Bewährung.

Der Student aus Süddeutschland hatte Anfang 2013 Kontakt zu der 14-jährigen Essenerin aufgenommen. Leichtes Spiel hatte er offenbar, denn das Mädchen wurde in der Schule gemobbt und nahm das Interesse des vermeintlich 16-jährigen Chat-Partners gerne an. Als er nach kurzer Zeit anzüglich wurde, blockte sie ihn zwar ab. Ihm gelang es aber, den Kontakt zu halten. Er brachte sie sogar dazu, sich ihm per Webcam nur mit BH bekleidet zu präsentieren.

Drohung mit Fotos

Damit hatte er ein Druckmittel in der Hand: Er behauptete, er habe Fotos davon gemacht und werde sie an ihrer Schule verbreiten, wenn sie sich ihm nicht ganz nackt präsentiere. Das tat sie. Schließlich versprach er, ihr die Bilder zu übergeben. Bedingung: Ein Treffen mit ihm in einem Essener Hotel.

Am 23. Mai 2013 wollten sie gemeinsam aufs Zimmer gehen, doch der Portier des City-Hotels schöpfte Verdacht, ließ sich den Ausweis des Mädchens zeigen und rief die Polizei. „Verschüchtert“, sei die 14-Jährige gewesen, erinnert sich ein Beamter. Beim Angeklagten, der erst drei Monate zuvor ein Strafverfahren in einem ähnlichen Fall mit einem Mädchen aus Norddeutschland gegen Sozialstunden eingestellt bekam, fand die Polizei eine Tüte mit Mädchenkleidung, High Heels und einem Vibrator.

Letzte Chance

Richter Simon Assenmacher machte klar, dass es sich um schwerwiegende Taten handelt. Er erinnerte daran, dass das Mädchen noch heute leide und in psychotherapeutischer Behandlung sei. Dass die Strafe des Angeklagten zur Bewährung mit strengen Kontrollauflagen ausgesetzt werde, liege vor allem daran, dass der 23-Jährige sich schon während der Taten selbst in Behandlung begeben habe. Assenmacher: „Er setzt sich mit seinem Verhalten auseinander. Aber er muss wissen, dass dies seine letzte Chance ist.“

Eindeutig wies der Richter die Versuche des Anwaltes Stefan Hoffmann aus Bremen zurück, der 14-jährigen eine Mitschuld zu geben. Assenmacher: „Sie hat es nur wegen der Drohungen gemacht.“