Essen. .
In der an Kuriositäten ohnehin schon nicht armen Affäre um die Entsorgungsbetriebe Essen (EBE) haben die von vielen so gescholtenen Privatermittler der Firma Esecon augenscheinlich ein ganz besonderes Schmankerl herausgefunden.
Danach gehörte zu den Entsorgungs-Dienstleistungen des Unternehmens offenbar auch, unangenehme Fragen nach allzu üppig bemessenen Betriebsrats-Gehältern aus dem Weg zu räumen.
Wie EBE-Interimschef Dirk Miklikowski gestern auf Nachfrage der NRZ bestätigte, wurde dazu noch Mitte 2013 – da hatte Miteigner Remondis hausintern längst seine Spürhunde angesetzt – die Beurteilung aus einer Personalakte gefälscht. Profiteur der abenteuerlichen Aktion war der damalige Betriebsrats-Chef Thomas Altenbeck.
Die Argumentation für dessen Höhergruppierung aus dem Jahre 2010 war, so mutmaßt Miklikowski, selbst Ex-Geschäftsführer Klaus Kunze bei nachträglicher Betrachtung „etwas dünn geraten“. Also wurde das Papier mit dreijähriger Verspätung gegen eine neue, ausführlichere Beurteilung ausgetauscht – unterm selben Datum und unterschrieben von Geschäftsführer Kunze, dem Personalchef und dem damaligen Betriebsratsvize Sadettin Adigüzel.
Eine Riesendummheit, wissen mittlerweile auch die Beteiligten, und mehr als das: „Dazu gehört auch ein gutes Stück krimineller Energie“, sagt Miklikowski, der nun arbeits- wie strafrechtliche Konsequenzen prüfen lässt.
Im Falle des Personalchefs, der für sein Handeln den Druck des Ex-Chefs als Begründung anführt, könnte dies noch bitter ausgehen: Er ist Beamter der Stadt, wurde einst nur der EBE zugewiesen, und riskiert viel.
Sadettin Adegüzel seinerseits, der nach dem Abgang Altenbecks seinerseits Betriebsratschef und Aufsichtsratsvize wurde, räumt von sich aus das Feld: Er gab beide Ämter auf und muss nun darauf hoffen, nicht auch noch den Job zu verlieren. Die Staatsanwaltschaft ermittelt eh schon gegen ihn, und Rückforderungen der EBE stehen ihm auch ins Haus.
Treppenwitz an der ganzen Sache: Die gefälschte Beurteilung nutzte dem Ex-Betriebsratschef am Ende nichts. Prüfer erkannten auch so eine Betriebsratsbegünstigung. Die üppige Rückforderung ist im Rahmen eines Vergleichs bereits abgegolten.