Das „Netzwerk gegen Fluglärm“ bezweifelt, dass der Aero-Club aufgrund seines langfristigen Pachtvertrags das Recht habe, die weitgehende Schließung des Flughafens Essen-Mülheim bis 2034 zu blockieren. Die Flugplatz-Gegner schlagen den Städten Essen und Mülheim sowie dem Land NRW eine Feststellungsklage vor. Es gebe kein Anrecht auf den Erhalt der ­vorhandenen Infrastruktur, glaubt Waldemar Nowak, Sprecher des Netzwerkes und Mitglied im Aufsichtsrat der Flughafen-Gesellschaft.

Nowak verweist dabei, wie auch der Mülheimer Rechtsanwalt Alfred Herbst, auf Urteile des Landgerichts und Oberlandesgerichts Düsseldorf, zuletzt aus dem Jahr 1998. Darin heißt es unter anderem, dass die Stadt berechtigt ist, „auf ­beliebige Weise die Schließung des Flugplatzes ganz oder in Teilen zu betreiben, sofern nur dem Kläger (hier: Aero-Club) die Möglichkeit belassen wird, weiterhin während des Laufs des Erbbaurechtvertrages seinen Sportbetrieb mit Motor- und Segelflugzeugen zu betreiben“. ­Beide Gerichte kamen damals zu der Bewertung, dass die Stadt durchaus berechtigt sei, den ­Flugplatzbetrieb in seiner jetzigen Form, ebenso den Tower, stillzulegen.

Der Aeroclub sieht dies nach wie vor anders und hält die heutige Infrastruktur für erforderlich. Hendrik Dönnebrink, Chef der städtischen Beteiligungsholding in Mülheim, hat der Politik jetzt empfohlen, den beschlossenen Ausstieg aus dem Flugbetrieb auf das Jahr 2024 zu verlegen – und dann mit dem Aero-Club noch einmal in Verhandlungen zu treten. Dies würde auch den ansässigen Betrieben Sicherheit und Klarheit bringen.

Das Netzwerk gegen Fluglärm sieht darin nur noch eine weitere unnötige Verzögerung und eine Missachtung der eindeutigen politischen Beschlüsse der Stadtparlamente in Essen und Mülheim. Für Nowak hat die Stadt keine Verpflichtung, den Aero-Club jenseits des Pachtvertrages weiter zu unterstützen. „Die Steuerzahler müssen nicht das Hobby von Vereinen finanzieren.“ Politisch ist der Ausstieg trotz eindeutiger Ratsbeschlüsse zumindest in Mülheim umstritten. OB Dagmar Mühlenfeld will keinen Schritt in Sachen Ausstieg unternehmen, der sich zum Schaden der Stadt auswirken könnte.

Das Netzwerk fordert, dass Gutachter Lenz & Johlen, die als Ausweg einen Sonderlandeplatz empfohlen hatten, auch mit der konkreten Umsetzungsplanung zum Ausstieg beauftragt werden. Von einer Irreführung der Bevölkerung spricht das Netzwerk angesichts der Behauptungen, bei einer Aufgabe des Flugplatzes Essen/Mülheim würde der Fluglärm durch Flieger nach Düsseldorf lauter werden, weil die Maschinen dann tieferflögen. „Das ist Unsinn“ so Waldemar Nowak vom Netzwerk. „Es gibt feste internationale Vorgaben über den Steigwinkel von Flugzeugen. Die dürfen danach gar nicht tiefer über Mülheim und Essen fliegen.“