Die Sicherheitsanforderungen an die Martinszüge sind wegen Ela diesmal höher als in den vergangenen Jahren. 31 Veranstaltungen müssen eh’ erst noch genehmigt werden, weil der Zug über Hauptstraßen führt oder mehr als 500 Teilnehmer hat. Die Stadt prüft, ob auf der geplanten Strecke Gefahren durch beschädigte Bäume drohen. In diesem Fall muss die Route geändert werden. Das will das Ordnungsdezernat bis zum 10.Oktober klären und den Antragstellern mitteilen.

Die Genehmigungen werden nur mit der Auflage erteilt, dass der Martinszug ab Windstärke 6 sofort abgesagt wird. Ordnungsdezernent Christian Kromberg erwartet, dass sich auch die Veranstalter der 170 kleineren, nicht genehmigungspflichtigen Martinszüge danach richten werden. „Ich fordere ein Stück Eigenverantwortlichkeit“, betonte er. Sollte der ein oder andere dem nicht nachkommen, werde er eine Allgemeinverfügung erlassen.

Apropos Verbote. Wie berichtet, hat die Untere Forstbehörde in Gelsenkirchen das Betretungsverbot im Essener Stadtwald bis zum 12. Januar 2015 verlängert. Doch möglicherweise können bereits in den nächsten Wochen erste Ausnahmen gemacht werden. Wie der 1. Betriebsleiter von Grün und Gruga, Bernd Schmidt-Knop, erklärte, sind Aufräumtrupps bereits seit 14 Tagen mit schwerem Gerät dabei, die beliebtesten Wege frei zu machen:

die Joggerstrecken auf der Margarethenhöhe

die Laufrunde Stadtwald an der Frankenstraße

der Verbindungsweg Renteilichtung Richtung Heisingen

der Wanderweg Zur Platte Richtung Heissiwald und

rund um das Gehege.

Die Auswahl der Wege wurde mit den Bezirksvertretungen abgestimmt. Wann die Freigabe erfolgt, ist noch unklar. Die Stadt will darüber auf ihrer Internet-Seite informieren. Aber: Jogger und Wanderer dürfen auch dann auf keinen Fall weiter gesperrte Seitenwege benutzen. Das Unfallrisiko ist zu hoch. Die Arbeiten im Essener Stadtwald werden wohl den ganzen Winter andauern. Wie Bernd Schmidt-Knop von Grün und Gruga betonte, sind die Schäden, die Orkan Ela angerichtet hatte, vier mal so groß wie die von Kyrill vor sieben Jahren.