Prinzipiell gehören keine Händler in die Schule oder auf den Schulhof. Wenn man aber eine, an sich einleuchtende, Regel in Beton gegossen wird, dann wird ein Dogma daraus, das an der Realität meilenweit vorbeiläuft. Wer die Verhältnisse vor Ort kennt käme nie auf die Idee, dass es sich hier noch um Schulgelände handeln soll. Das ist nämlich eingefriedet, das Beet gehört eindeutig in den Bereich des öffentlichen Gehweges. Und dass Kohorten von Tannenbaumverkäufern auf den Türöffner warten, ist arg konstruiert. Es gibt auch noch die Einzelfallentscheidung und wenn nicht einmal die Verwaltung in diesem Fall Bedenken hat, sollten sich auch die Politiker nicht als Wahrer der öffentlichen Ordnung aufspielen.