Essen. Drei Jahre und drei Monate muss ein 36-Jähriger ins Gefängnis, der nach einem Streit mit seiner früheren Freundin deren Wohnung in Brand setzte. Dass eine Zigarette das Feuer verursachte, glaubten die Richter dem Angeklagten nicht.

Die Geschichte mit der vergessenen Zigarette glaubte die II. Strafkammer dem 36-Jährigen nicht. Vorsätzlich, also mit voller Absicht, habe der Angeklagte das Feuer in dem Altendorfer Mehrparteienhaus gelegt, stellten die Richter fest. Sie verurteilten ihn zu drei Jahren und drei Monaten Haft wegen schwerer Brandstiftung.

Nur durch viel Glück war bei dem Brand am 3. März kein Mensch ernsthaft verletzt worden. Das Wohnzimmer der Ex-Freundin brannte aber vollständig aus, Fensterscheiben barsten.

Drei Promille Alkohol

Wut nach einem Streit mit der früheren Freundin stellte das Gericht als Motiv fest. Ursache dafür sei aber vor allem der übermäßige Alkoholkonsum des Angeklagten gewesen. Früher hätte er sich gegen seine Sucht schon zweimal in seiner südosteuropäischen Heimat eine Langzeitkapsel einsetzen lassen. Dies habe er vor der Tat aber versäumt. „Leider“, kommentierte Richter Robert Nober. Rund drei Promille Alkohol hatte der Angeklagte zur Tatzeit im Blut. Ein Wert, bei dem laut Nober „andere Menschen bewusstlos sind“.

Laut Urteil hatte der 36-Jährige in der Wohnung seiner Ex-Freundin mit dem Feuerzeug einen Sessel angezündet. Weil er die Tat schon vorher im Treppenhaus angekündigt hatte, waren Feuerwehr und Polizei schnell zur Stelle.

Zigarette fallen gelassen

Der Angeklagte hatte im Prozess gesagt, er habe versehentlich seine Zigarette fallen gelassen. Diese habe ein T-Shirt entzündet. Gemeinsam mit seinem Neffen habe er den Brand aber mit Wasser aus einem Mokkakännchen gelöscht. Offenbar habe sich später doch ein Schwelbrand entwickelt.

„Das glauben wir ihm nicht“, betonte Richter Nober. Schon die Aussage des Angeklagten, das Feuer mit dem Mokkakännchen gelöscht zu haben, sei lebensfremd. Er nannte auch mehrere Widersprüche in dessen Version. Entscheidend sei aber das Brandgutachten. Danach könne die Zigarette in derart kurzer Zeit kein solches Feuer verursacht haben.