Als erste der im Rat vertretenen Parteien hat gestern die CDU signalisiert, „offen“ für die Idee einer Wettbürosteuer zu sein. Zunächst, so ihr finanzpolitischer Sprecher Jörg Uhlenbruch, müsse aber geklärt werden, welcher Verwaltungsaufwand den zu erwartenden Einnahmen gegenüberstehen.
Zudem betonen die Christdemokraten den „Lenkungszweck“ der Wettbürosteuer, die helfen soll, das „Glücksspiel einzudämmen und Spielsucht zu bekämpfen.“
Für den Deutschen Sportwettenverband (DSWV) mit Sitz in Berlin sind derlei Bekenntnisse „so scheinheilig wie kontraproduktiv“: Offensichtlich gehe es ausschließlich darum, klamme Gemeindekassen zu füllen. Dabei zahlten Wettanbieter in Deutschland bereits Steuern und Lizenzgebühren. Neben den üblichen Unternehmenssteuern fällt auf Grundlage des Rennwett- und Lotteriegesetzes bundesweit eine Sportwettsteuer auf jede abgegebene Wette an.
Dass eine ganze Reihe von Gemeinden nun zusätzliche Steuern erheben wollten, sei kontraproduktiv, da genau diejenigen Anbieter doppelt belastet werden sollen, die den strikten Regeln des Glücksspielstaatsvertrags zu Suchtprävention und Spielerschutz unterliegen, beklagt Mathias Dahms, Präsident des Deutschen Sportwettenverbandes. Im Gegensatz dazu würden Schwarzmarktanbieter außerhalb der EU, die den deutschen Markt per Internet bedienen, von solchen Steuern nicht erfasst.
Kommunen wie Essen „unterminieren damit das erklärte Ziel der Bundesländer, den Sportwettenmarkt in geordnete Bahnen zu lenken“.
Auch juristisch glaubt sich der Sportwettenverband auf der sicheren Seite: Ihm liege das Gutachten einer renommierten Großkanzlei vor, wonach die Wettbürosteuer der Stadt Hagen, die ja auch Vorbild für Essen sein soll, „verfassungswidrig ist“: „Die Kämmerer in Hagen und anderen Städten tun sich keinen Gefallen, hier jahrelange Rechtsstreitigkeiten einzugehen. Die Wettbürosteuersatzung ist rechtlich und in der Sache nicht ausgereift“, glaubt Dahms und kündigt an, dass die Verbandsmitglieder sich gerichtlich gegen kommunale Wettbürosteuern zu Wehr zu setzen würden.
Worin genau die Verfassungswidrigkeit liegt, mochte der Verband auf Anfrage gestern nicht preisgeben, weist aber etwa darauf hin, dass die geplante Steuer diskriminierend wirke, weil der staatseigene Sportwettenanbieter Oddset von der Steuer ausgenommen werden soll.
Und „wenn es den Kommunen wirklich um Suchtprävention ginge“, so Dahms, „dann müssten konsequent alle Wettvermittler besteuert werden, ob staatlich oder privat. Sollte die Steuer tatsächlich erhoben werden, setzen wir uns dafür ein, dass auch alle Lotto-Annahmestellen gleichermaßen darunter fallen. Alles andere wäre höchst wettbewerbsverzerrend.“