Die Krankenkassen schließen mit den Pharma-Unternehmen Rabattverträge, um das Krankenkassenbudget zu entlasten – die Hersteller profitieren hingegen von höheren Absätzen. Somit sind Apotheken verpflichtet, Präparate eines bestimmten Herstellers auszugeben, welche die Krankenkasse des Versicherten vorgibt.