Zu den ev. Gemeinden, die in der Vergangenheit bereits Asyl gewährten, zählen u. a. Borbeck-Vogelheim, Haarzopf und Altenessen-Nord (heute Altenessen-Karnap).
Kirchenasyl ist eine „zeitlich befristete Aufnahme von Schutzsuchenden in Räumen, in denen die Gemeinde Hausrecht ausübt“. Formaljuristisch hat es allerdings keinen Wert.